Die häufigsten Gründe für eine EGZ-Ablehnung

Ihr Antrag auf EGZ wurde abgelehnt? Daran könnte es gelegen haben.

Da der Eingliederungszuschuss eine Ermessensleistung ist, müssen für die Genehmigung einige grundlegende Kriterien erfüllt sein. Unter Umständen ist der Sachbearbeiter sogar dazu verpflichtet, einen Antrag von vornherein abzulehnen. Wenn Sie folgende Ablehnungsgründe berücksichtigen, können Sie sich einiges an Zeit, Arbeit und Frust ersparen.

 

Warum kann der Antrag abgelehnt werden?

1. Zu späte Antragstellung

Chancen auf einen Eingliederungszuschuss haben Sie generell nur, wenn der Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt wird. Wenn Ihr neuer Mitarbeiter bereits seine ersten Arbeitsstunden geleistet hat und Ihnen dann auffällt, dass Sie seine Minderleistung finanziell ausgleichen könnten, ist es mit der Beantragung zu spät.

2. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung

Die Eingliederung in einen geringfügigen Arbeitsplatz wird von der Arbeitsagentur grundsätzlich nicht unterstützt. Für sogenannte Mini-Jobber, die im Monat weniger als 450 Euro verdienen, können Sie also keinen Lohnkostenzuschuss erhalten. Im Umkehrschluss müssen Sie Ihrem neuen Arbeitnehmer ein monatliches Entgelt von mindestens 451 Euro zahlen, um EGZ beantragen zu können.

3. Das Gehalt ist zu niedrig

Auch wenn das Gehalt unter dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn der Branche liegt, können Sie sich die Neuanstellung nicht fördern lassen. In jedem Fall sollten Sie sorgfältig auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag achten – denn dieses Dokument müssen Sie zusammen mit der Antragstellung beim Arbeitsamt einreichen.

 

Woran könnte es außerdem scheitern?

Das Entgelt stimmt, das Timing auch – sicher ist Ihnen der Zuschuss trotzdem nicht. Befristete Arbeitsverhältnisse oder Kurzarbeit können sich negativ auf die Förderbereitschaft der Behörden auswirken. Auch für die Beschäftigung in Zeitarbeit gelten weitere spezielle Anforderungen.

Außerdem gibt es regionale Besonderheiten in der Bearbeitung der Anträge. Zum Beispiel handhaben es einige Sachbearbeiter so, dass Beschäftigungsverhältnisse in der EG 1 (Lohngruppe 1) generell nicht gefördert werden. Warum? Nach ihrem Ermessen handelt es sich um keine Anlerntätigkeit.

Um in solchen „Spezialfällen“ trotzdem eine Förderung zu erhalten, müssen Sie sich in der Argumentation sicher sein – und dafür natürlich die gesetzlichen Grundlagen einschließlich Ihrer Rechte und mögliche Sonderregelungen kennen.

Diese fachliche Materie ist schon ohne die "Eigenheiten" der Behörden komplex und kann Nerven kosten – doch genau hier kommen wir ins Spiel!

 

Wir helfen beim Antrag – erfolgsabhängig vergütet

Wir sind nicht nur mit den formalen Voraussetzungen bestens vertraut, sondern auch in der Kommunikation mit den Ämtern geübt. Durch unsere langjährige Erfahrung und Zusammenarbeit mit den Behörden wissen wir, mit welchen Argumenten wir in Ihrem Sinne überzeugen können und das Risiko einer Ablehnung minimieren.

In den seltenen Fällen, in denen einer unserer Anträge doch abgelehnt wird, können wir mit Unterstützung juristischer Experten für Sie die nächsten Schritte einleiten oder Sie bei der Beantragung alternativer Fördermittel beraten.

Sie möchten mit minimalem Aufwand Ihre Chancen auf EGZ maximieren? Dann vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Beratungsgespräch unter 0351 270 464 220 oder fordern Sie einen Rückruf zum gewünschten Termin.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips


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