Wir verdienen unser Geld damit, Anträge auf den Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber zu stellen. Gerade deshalb sagen wir es zuerst: Sie können den Antrag auch selbst stellen, und die Arbeitsagentur hilft Ihnen dabei kostenlos. Dieser Beitrag vergleicht beide Wege ehrlich, damit Sie entscheiden können, ob Sie uns brauchen.
Was bietet Ihnen die Arbeitsagentur kostenlos?
Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Jobcenter berät Sie kostenlos zum Eingliederungszuschuss, telefonisch unter 0800 4 555520. Seit dem 11.12.2025 gibt es zusätzlich einen anonymen Online-Fördercheck. Den Antrag stellen Sie im Portal der Arbeitsagentur über einen Online-Fragebogen; er ist bereits der Antrag (Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024, V.EGZ.8). Was Sie dort Schritt für Schritt tun, steht im Beitrag EGZ beantragen im Portal.
Eines übernimmt die Agentur allerdings nicht: Sie schreibt Ihre Angaben nicht für Sie. Die Begründung, warum diese Person länger braucht als betriebsüblich, kommt von Ihnen. Und dieselbe Stelle, die berät, entscheidet am Ende auch über Ihren Antrag.
Was übernehmen wir zusätzlich?
- Vorprüfung nach der Weisung. Im kostenlosen Online-Check prüfen wir die Kriterien, an denen Anträge scheitern: Vertrag schon unterschrieben, Arbeitsbeginn, Vorbeschäftigung, Art der Tätigkeit. Einarbeitungszeiten und Lohn klären wir danach im Gespräch.
- Gespräch über die Tatsachen. Wir klären mit Ihnen den Arbeitsplatz, die betriebsübliche Einarbeitung und das, was bei dieser Person länger dauert.
- Entwurf von Begründung und Einarbeitungsplan. Wir schreiben den Text, Sie prüfen und bestätigen jeden Satz. Die Angaben bleiben Ihre Angaben.
- Einreichung. Über die Rolle „Lohnkostenzuschüsse“ im BA-Portal oder mit Ihrer Vollmacht beim Arbeitgeber-Service.
- Rückfragen und Fristen. Wir beantworten Rückfragen der Behörde zum Antrag und erinnern Sie an jede Frist bis zur Weiterbeschäftigungserklärung.
Was wir nicht tun: Wir geben keine Zusage, denn der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Wir führen keinen Widerspruch und keine Klage. Bei einer Ablehnung erklären wir Ihnen die Gründe und Ihre Möglichkeiten; einen Widerspruch führt ein Rechtsanwalt.
Wann reicht der Selbstantrag?
Der Selbstantrag reicht oft, wenn der Fall klar ist: Die Person ist seit längerem arbeitslos gemeldet, sie braucht an Ihrem Arbeitsplatz erkennbar länger als andere, der Vertrag ist noch nicht unterschrieben und unbefristet, und Sie haben zwei, drei Wochen Zeit bis zum Arbeitsbeginn. Wer schon Anträge gestellt hat und einen festen Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service kennt, kommt meist gut allein zurecht.
Wann lohnt sich Unterstützung?
- Grenzfälle der Weisung. Ältere Bewerber, bei denen das Alter allein nicht reicht (Beispiel aus der Fachlichen Weisung, Rn. 88.12), Fachkräfte mit Berufsabschluss (4.2.1 Abs. 5), Angehörige (Rn. 88.33), befristete Verträge.
- Wenig Zeit. Der Arbeitsbeginn steht kurz bevor, und der Antrag muss vorher gestellt sein.
- Mehrere Einstellungen im Jahr, für die Sie keine eigene Routine aufbauen wollen.
- Die Zeit danach. Mitteilungspflichten, Schlusserklärung, Nachbeschäftigung – Fehler hier können zu Rückforderungen führen. Mehr dazu: Rückzahlung.
Wie viel Zeit kostet ein Antrag?
Selbst gemacht fallen an: Portal einrichten (Konto, Freischaltcode, Zwei-Faktor), Fragebogen ausfüllen, die Einarbeitung begründen, den Antrag mit Vertragskopie ergänzen, Rückfragen beantworten und später Schluss- und Weiterbeschäftigungserklärung abgeben. Nach unserer Erfahrung kostet das einen Arbeitgeber ohne Erfahrung mit dem Antrag rund drei Stunden – und es ist sehr fehleranfällig. Mit uns bleibt für Sie im Kern das Gespräch über die Tatsachen und die Prüfung unseres Entwurfs.
Was kostet es, den Antrag über uns zu stellen?
| Merkmal | Selbst beantragen | Mit uns |
|---|---|---|
| Kosten | 0 € | 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 € zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde |
| Beratung | Arbeitgeber-Service, kostenlos | Online-Check und Erstgespräch kostenlos |
| Begründung | schreiben Sie | Entwurf von uns, Sie bestätigen jeden Satz |
| Einreichung | Sie im Portal | wir über Rolle oder Vollmacht |
| Fristen bis zur Schlusserklärung | behalten Sie im Blick | erinnern wir Sie |
| Bei Ablehnung | Sie entscheiden allein | wir erklären die Gründe; Widerspruch führt ein Rechtsanwalt |
Ein Beispiel: Bei 6.000 € angebotenem Zuschuss beträgt unser Honorar 600 €, bei 3.000 € gilt der Mindestbetrag von 399 €. Alle Regeln stehen unter Preis. Zur Einordnung: Der durchschnittliche Eingliederungszuschuss lag 2022 bei rund 1.100 € im Monat über etwa 5,5 Monate (IAB, veröffentlicht 15.01.2024).

