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Ratgeber · Selbst oder beantragen lassen

Eingliederungszuschuss beantragen – selbst oder über uns?

Den Eingliederungszuschuss können Sie selbst beantragen – kostenlos und mit Beratung durch den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur. Einen Dienstleister brauchen Sie dafür nicht. Er lohnt sich, wenn Ihnen Zeit oder Routine für Begründung und Fristen fehlt oder der Fall knapp ist. Wir berechnen 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, nur bei einem Förderangebot der Behörde.

Zuerst veröffentlicht am 16.03.2020Aktualisiert am 04.10.2026Rechtsstand: Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024Autor: Alexander Kobelt

Wir verdienen unser Geld damit, Anträge auf den Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber zu stellen. Gerade deshalb sagen wir es zuerst: Sie können den Antrag auch selbst stellen, und die Arbeitsagentur hilft Ihnen dabei kostenlos. Dieser Beitrag vergleicht beide Wege ehrlich, damit Sie entscheiden können, ob Sie uns brauchen.

Was bietet Ihnen die Arbeitsagentur kostenlos?

Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Jobcenter berät Sie kostenlos zum Eingliederungszuschuss, telefonisch unter 0800 4 555520. Seit dem 11.12.2025 gibt es zusätzlich einen anonymen Online-Fördercheck. Den Antrag stellen Sie im Portal der Arbeitsagentur über einen Online-Fragebogen; er ist bereits der Antrag (Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024, V.EGZ.8). Was Sie dort Schritt für Schritt tun, steht im Beitrag EGZ beantragen im Portal.

Eines übernimmt die Agentur allerdings nicht: Sie schreibt Ihre Angaben nicht für Sie. Die Begründung, warum diese Person länger braucht als betriebsüblich, kommt von Ihnen. Und dieselbe Stelle, die berät, entscheidet am Ende auch über Ihren Antrag.

Was übernehmen wir zusätzlich?

  1. Vorprüfung nach der Weisung. Im kostenlosen Online-Check prüfen wir die Kriterien, an denen Anträge scheitern: Vertrag schon unterschrieben, Arbeitsbeginn, Vorbeschäftigung, Art der Tätigkeit. Einarbeitungszeiten und Lohn klären wir danach im Gespräch.
  2. Gespräch über die Tatsachen. Wir klären mit Ihnen den Arbeitsplatz, die betriebsübliche Einarbeitung und das, was bei dieser Person länger dauert.
  3. Entwurf von Begründung und Einarbeitungsplan. Wir schreiben den Text, Sie prüfen und bestätigen jeden Satz. Die Angaben bleiben Ihre Angaben.
  4. Einreichung. Über die Rolle „Lohnkostenzuschüsse“ im BA-Portal oder mit Ihrer Vollmacht beim Arbeitgeber-Service.
  5. Rückfragen und Fristen. Wir beantworten Rückfragen der Behörde zum Antrag und erinnern Sie an jede Frist bis zur Weiterbeschäftigungserklärung.

Was wir nicht tun: Wir geben keine Zusage, denn der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Wir führen keinen Widerspruch und keine Klage. Bei einer Ablehnung erklären wir Ihnen die Gründe und Ihre Möglichkeiten; einen Widerspruch führt ein Rechtsanwalt.

Wann reicht der Selbstantrag?

Der Selbstantrag reicht oft, wenn der Fall klar ist: Die Person ist seit längerem arbeitslos gemeldet, sie braucht an Ihrem Arbeitsplatz erkennbar länger als andere, der Vertrag ist noch nicht unterschrieben und unbefristet, und Sie haben zwei, drei Wochen Zeit bis zum Arbeitsbeginn. Wer schon Anträge gestellt hat und einen festen Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service kennt, kommt meist gut allein zurecht.

Wann lohnt sich Unterstützung?

  • Grenzfälle der Weisung. Ältere Bewerber, bei denen das Alter allein nicht reicht (Beispiel aus der Fachlichen Weisung, Rn. 88.12), Fachkräfte mit Berufsabschluss (4.2.1 Abs. 5), Angehörige (Rn. 88.33), befristete Verträge.
  • Wenig Zeit. Der Arbeitsbeginn steht kurz bevor, und der Antrag muss vorher gestellt sein.
  • Mehrere Einstellungen im Jahr, für die Sie keine eigene Routine aufbauen wollen.
  • Die Zeit danach. Mitteilungspflichten, Schlusserklärung, Nachbeschäftigung – Fehler hier können zu Rückforderungen führen. Mehr dazu: Rückzahlung.

Wie viel Zeit kostet ein Antrag?

Selbst gemacht fallen an: Portal einrichten (Konto, Freischaltcode, Zwei-Faktor), Fragebogen ausfüllen, die Einarbeitung begründen, den Antrag mit Vertragskopie ergänzen, Rückfragen beantworten und später Schluss- und Weiterbeschäftigungserklärung abgeben. Nach unserer Erfahrung kostet das einen Arbeitgeber ohne Erfahrung mit dem Antrag rund drei Stunden – und es ist sehr fehleranfällig. Mit uns bleibt für Sie im Kern das Gespräch über die Tatsachen und die Prüfung unseres Entwurfs.

Was kostet es, den Antrag über uns zu stellen?

Merkmal Selbst beantragen Mit uns
Kosten 0 € 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 € zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde
Beratung Arbeitgeber-Service, kostenlos Online-Check und Erstgespräch kostenlos
Begründung schreiben Sie Entwurf von uns, Sie bestätigen jeden Satz
Einreichung Sie im Portal wir über Rolle oder Vollmacht
Fristen bis zur Schlusserklärung behalten Sie im Blick erinnern wir Sie
Bei Ablehnung Sie entscheiden allein wir erklären die Gründe; Widerspruch führt ein Rechtsanwalt

Ein Beispiel: Bei 6.000 € angebotenem Zuschuss beträgt unser Honorar 600 €, bei 3.000 € gilt der Mindestbetrag von 399 €. Alle Regeln stehen unter Preis. Zur Einordnung: Der durchschnittliche Eingliederungszuschuss lag 2022 bei rund 1.100 € im Monat über etwa 5,5 Monate (IAB, veröffentlicht 15.01.2024).

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FAQ

Häufige Fragen

Kann ich den Eingliederungszuschuss selbst beantragen?

Ja. Jeder Arbeitgeber kann den Antrag selbst stellen, online im Portal der Arbeitsagentur oder formlos beim Arbeitgeber-Service. Ein Dienstleister ist nicht vorgeschrieben.

Lohnt sich ein Dienstleister überhaupt?

Das hängt von Ihrem Fall und Ihrer Zeit ab. Bei klaren Fällen und etwas Routine reicht oft der Selbstantrag. Bei Grenzfällen, wenig Zeit oder mehreren Einstellungen nehmen wir Ihnen die Arbeit ab – bezahlt wird nur bei einem Förderangebot der Behörde.

Erhöht ein Dienstleister die Förderhöhe?

Eine höhere Förderung kann niemand zusagen. Die Agentur entscheidet nach Ermessen über Höhe und Dauer. Was wir beitragen, ist eine vollständige, nachvollziehbare Begründung auf Grundlage Ihrer Tatsachen.

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Drei Minuten, zehn Fragen, sofort ein ehrliches Ergebnis. Danach entscheiden Sie, ob wir den Antrag übernehmen.

Telefon 0351 270 464 63 · E-Mail kontakt@egz.tips

Alexander Kobelt
Alexander Kobelt

Geschäftsführer AS Service GmbH, begleitet Arbeitgeber seit 2016 beim Eingliederungszuschuss. Über uns →