Eingliederungszuschuss beantragen – besser über uns
Eingliederungszuschuss richtig beantragen
Wir machen immer wieder die Erfahrung das Unternehmen bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer bares Geld verschwenden.
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist eine Förderung die von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, wenn diese neue Mitarbeiter einstellen.
Einige unsere Kunden haben in der Vergangenheit selbst versucht diese Förderung zu beantragen.
Die Formulare die hierzu benötigt werden, können über das zuständige Arbeitsamt angefordert werden. Diese Formulare sehen einfach aus, man könnte denken, dass es keine Schwierigkeit ist diese als Unternehmen selbst auszufüllen.
Eine weitere Unterstützung, zum ausfüllen des Fragebogens gibt es hier keine. WARUM? Das Arbeitsamt und die Jobcenter sind hier angehalten keine weiteren Hinweise zu geben. Der Bogen soll wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Man könnte auch denken das Ziel ist das nicht bei jedem beantragen Eingliederungszuschuss das höchstmöglichste an Förderung ausgeschöpft werden soll.
Immer weniger Förderung über den Eingliederungszuschuss
Die Zahlen der ausgeschütteten Eingliederungszuschüsse sind auch seit dem Jahr 2009 rückläufig. Fast nur noch ein drittel der Zuschüsse werden regelmäßig ausgeschüttet.
Dies hat viele Gründe. Zum Beispiel das die Agenturen und Jobcenter immer weniger den Förderbedarf bei den Bewerbern sehen. Der Grund hierfür liegt zum Beispiel in den besser qualifizierten Arbeitnehmern und die abnehmenden Zahlen der Arbeitslosigkeit.
Daraus resultierend gibt es immer mehr Ablehnung für den beantragten Eingliederungszuschuss. Das führt wieder dazu das die Arbeitgeber entmutigt werden diesen Zuschuss zu beantragen.
Durch jährliche Anpassungen an die Vorgaben der Ämter, verlieren die Unternehmen den Anspruch auf Förderung, zum Beispiel wurde der Arbeitsvertrag zu früh geschlossen.
Lieber gleich richtig machen.
Wir betreuen eine stetig wachsende Zahl an Unternehmen die unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Wir unterstützten die Arbeitgeber seit 5 Jahren bei der Beantragung des Eingliederungszuschuss. Wir haben super Kontakte zum Amt und werden von einer Anwaltskanzlei rechtlich auf dem Laufenden gehalten.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und sichern sie sich den maximalen Zuschuss.
Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos unter 0351 270 464 220 oder vereinbaren Sie einen Rückruf für eine Erstberatung.