Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Wir helfen beim Antrag

  • Erfolgsabhängig vergütet – ab 5% Provision
  • 94,8 % Erfolgsquote – wir unterstützen Sie
  • Bundesweite Beantragung – maximale Zuschüsse

 

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Ihr Eingliederungszuschuss

Lassen Sie sich Neuanstellungen fördern!

Sie möchten einen neuen Mitarbeiter einstellen? Dann können Sie als Arbeitgeber von beachtlichen Fördergeldern profitieren.

Um den Eingliederungszuschuss (EGZ) zu erhalten, muss sowohl Ihr Unternehmen als auch der potenzielle Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht zuletzt entscheiden viele formale Details, ob die Antragstellung erfolgreich ist.

 

Keine Zeit für den Papierkram?

Wir helfen Ihnen bundesweit bei der Beantragung und erhöhen so Ihre Chancen auf einen Eingliederungszuschuss. Von der Bedarfsermittlung bis hin zur Kommunikation und Verhandlung mit der zuständigen Behörde übernehmen wir alle anfallenden Aufgaben. So ersparen Sie sich die zeitraubende Arbeit und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung. 

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EGZ für neue Mitarbeiter: Darauf kommt's an

Der Weg zur erfolgreichen Förderung ist holprig. Unzählige Faktoren und Bedingungen entscheiden darüber, ob Sie einen Eingliederungszuschuss erhalten oder nicht: angefangen vom Alter, der Mobilität und gesundheitlichen Beeinträchtigung des potenziellen Arbeitnehmers bis hin zu seinen beruflichen Erfahrungen, fachlichen Qualifikationen und der eigentlichen Minderleistung.

Warum mühsam, wenn es einfach geht?

Nach mehr als 1.000 bewilligten Förderanträgen in ganz Deutschland können wir uns als Experten im Bereich Lohnkostenzuschüsse für neue Mitarbeiter behaupten – und genau von dieser Erfahrung können Sie während des gesamten Antragsprozesses profitieren. Von der Erstberatung bis hin zur Abwicklung und wenn nötig auch dem Widerspruch bei einem abgelehnten Antrag bieten wir konsequente Unterstützung. Wir möchten nicht nur dafür sorgen, dass Ihr Antrag genehmigt wird, sondern Sie Ihre Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen.

Holen Sie das Beste aus der Förderung heraus!

Die Formulare und Fristen bei der Beantragung sind nicht immer einfach zu verstehen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Eingliederungszuschuss eine reine Ermessensleistung ist. Damit Sie die Behörden überzeugen, brauchen Sie mehr als nur einen korrekt ausgefüllten Antrag. 

Um ein optimales Förderergebnis zu erzielen, haben wie unseren Prozessablauf auf die Antrags- und Förderverfahren der zuständigen Behörden abgestimmt

So erhöhen Sie als Arbeitgeber Ihre Erfolgsaussichten auf maximale Zuschüsse, Ihr Arbeitnehmer bekommt die Chance auf eine solide, angemessene Einarbeitung und die leistungsgebende Behörde kann einen Bewerber im Idealfall langfristig in den Arbeitsmarkt integrierten.

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Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis ein Näherungswert ohne Gewähr ist.
Ob Ihnen der Eingliederungszuschuss bewilligt wird und wie hoch die Förderung ausfällt,
hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Antrag auf Eingliederungszuschuss

Weniger Aufwand – maximale Förderung

Sie möchten Ihre Erfolgsaussichten erhöhen und sich für Ihre Neueinstellung größtmögliche Zuschüsse sichern? Dann machen Sie unsere Kompetenzen zu Ihrer Stärke!

  • Wir managen den Antragsprozess 
    Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben bei der Antragstellung und agieren während des gesamten Prozesses als Vermittler zur zuständigen Behörde.
  • Individuelle & korrekte Antragstellung
    Wir berücksichtigen sämtliche Aspekte, die in Ihrem individuellen Fall zur Genehmigung des Antrags beitragen können – auch mögliche Sonderregelungen.
  • Verhandlungsgeschick durch langjährige Erfahrung
    Da der Eingliederungszuschuss eine Ermessensleistung ist, bedarf es neben einem korrekt formulierten Antrag auch etwas Verhandlungsgeschick. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und gehen bei Bedarf auch in Nachverhandlung.
  • Erfolgsabhängige Vergütung 
    Wir vertrauen auf unsere Fähigkeiten. Für unsere Dienstleistung zahlen Sie nur bei Erfolg – also erst, wenn Sie den Genehmigungsbescheid der Behörde in den Händen halten.

 

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Kundenstimmen

über unsere Leistungen

Gut zu wissen

5 Fakten zum EGZ

1.

Wer bekommt den Eingliederungszuschuss?

Der Eingliederungszuschuss dient dem Arbeitgeber als Nachteilsausgleich bei einer Neuanstellung. Da es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt handelt, wird der EGZ auch als "Lohnkostenzuschuss" bezeichnet.

Bei Anstellung von neuen Mitarbeiter*innen mit Vermittlungshemmnissen haben Sie laut § 88 - 92 SGB III die Möglichkeit, einen Eingliederungszuschuss zu beantragen. Je nach Standort ist dafür die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Kommune zuständig.

Da durch den EGZ anfängliche Hemmnisse kompensiert werden sollen, ist diese Leistung auch für kleine Unternehmen interessant.

Wer bekommt den Eingliederungszuschuss?
2.

Unter welchen Bedingungen kommt der EGZ infrage?

Die Förderung muss der Eingliederung von Arbeitnehmer*innen dienen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt durch individuelle Hemmnisse der Person erschwert ist. Demnach können Sie einen Eingliederungszuschuss beantragen für:

  • sehr junge und ältere Mitarbeiter
  • Bewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen
  • Berufseinsteiger mit geringer Qualifikation und Wissensdefiziten
  • Menschen, die arbeitssuchend sind oder denen Arbeitslosigkeit droht (z.B. durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses)

Eine weitere Voraussetzung für den EGZ ist, dass der Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.

Eingliederungszuschuss - die Bedingungen
3.

Wonach richtet sich der Umfang der Förderung?

Höhe und Dauer des Eingliederungszuschusses hängen von der Ausprägung der Vermittlungshemmnisse und dem Umfang der Minderleistung ab.

Grundsätzlich können Sie bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgeltes und des pauschalisierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhalten. Der Förderzeitraum beträgt dabei bis zu 12 Monate.

In bestimmten Fällen ist aber auch ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent und eine Förderdauer von 36 Monaten möglich.

Ob das für Sie infrage kommt und wie Sie Ihre Fördermöglichkeiten optimal nutzen können, klären wir gerne bei einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Eingliederungszuschuss - ein Rechenbeispiel
4.

Wer sich auskennt, erhöht seine Chancen

Der EGZ ist eine reine Ermessensleistung, auf den Sie keinen Rechtsanspruch haben. Umso wichtiger ist es, den Förderbedarf in Abhängigkeit zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes ausführlich zu analysieren, richtig darzustellen und zu erörtern.

Diese fundierte Antragsbegründung kann den Erfolg der Förderung maßgeblich beeinflussen.

Wenn Sie sich als Arbeitgeber zum ersten Mal mit dem EGZ auseinandersetzen, ist die richtige Einstufung und Darstellung eine echte Herausforderung. An diesen komplexen, zeitraubenden Formalitäten müssen Sie sich aber nicht lange aufhalten: Wir kennen die Stellschrauben, nehmen Ihnen die lästige Arbeit ab und erhöhen Ihre Chancen auf eine Bewilligung.

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Eingliederungszuschuss - So erhöhen Sie Ihre Chancen.
5.

Muss der Eingliederungszuschuss zurückgezahlt werden?

Nein, rechtmäßig erhaltene Lohnkostenzuschüsse für neue Mitarbeiter müssen Sie nicht zurückzahlen.

Aber: Wenn das Arbeitsverhältnis während der Förder- oder Nachbeschäftigungszeit beendet wird, verlangt die zuständige Behörde in der Regel eine Erklärung für die Kündigung. Je nachdem, wie Ihre Begründung ausfällt, kann eine Rückzahlung gefordert werden.

Auch in diesem Fall können Sie auf unsere Erfahrungen vertrauen. Wir formulieren das Erklärungsschreiben und helfen Ihnen dabei, die Forderung abzuwenden oder die Rückzahlungssumme zumindest zu reduzieren.

Eingliederungszuschuss - Rückzahlungen vermeiden

Antrag abgelehnt?

Wir helfen weiter

Bevor wir Ihren Antrag einreichen, beleuchten wir jeden Aspekt Ihrer individuellen Situation. Durch die detaillierte, professionelle Darstellung Ihrer Umstände werden die meisten unserer Förderantrage ohne Komplikationen von der Behörde genehmigt.

In den seltenen Fällen, in denen ein Antrag trotzdem abgelehnt wird,
haben wir folgende Möglichkeiten:

Überprüfung

Durch einen Überprüfungsantrag veranlassen wir, dass Ihr Anliegen ein zweites Mal von einem anderen Sachbearbeiter der zuständigen Behörde begutachtet und neu bewertet wird.

Widerspruch

Gegen den Ablehnungsbescheid können wir in Ihrem Namen Widerspruch einlegen und über das Kundenreaktionsmanagement beim zuständigen Amt ein Beschwerdeverfahren einleiten.

Klage

Letzte Maßnahme ist eine Klage gegen die Ablehnung des Antrags. Hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite und holen für Sie bei Bedarf Unterstützung eines juristischen Experten ein.

Selbstversändlich stimmen wir uns vor jedem Schritt mit Ihnen ab und passen unsere Strategie Ihrem Anliegen und der individuellen Situation Ihres Unternehmens an.

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Kein EGZ? Kein Problem! 

Alternative Fördermittel für die Neueinstellung

Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die nicht in jedem Fall bewilligt wird.

Ist die zu besetzende Stelle zum Beispiel befristet, wirkt sich das negativ auf die Förderhöhe und -dauer aus. Für eine geringfügige Tätigkeit erhalten Sie grundsätzlich keinen Eingliederungszuschuss. Falls Ihr Unternehmen oder der neue Arbeitnehmer die Voraussetzungen für einen EGZ nicht erfüllt, müssen Sie bei der Neueinstellung aber nicht zwangsläufig auf finanzielle Unterstützung verzichten.

Auch bei anderen Fördermitteln können wir die Bedarfserfassung, Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Welche Förderprogramme möglich sind und in Ihrem individuellen Fall passen, klären wir gerne bei einer kostenlosen Telefonberatung.

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