Eingliederungszuschuss bei Kurzarbeit

Was ist zu beachten bei Neuanträgen und bei laufenden Eingliederungszuschüssen. Die Coronapandemie hat uns Unternehmer in der Vielzahl schwer getroffen. Nun sind viele Arbeitgeber verunsichert wie es mit den Lohnkostenzuschüssen funktioniert. Wir erklären es ihnen und beantworten offen Fragen.

Was ist bei der Neueinstellung zu beachten?

Sie haben einen geeigneten Bewerber gefunden und wollen diesen einstellen. Hier ist folgendes zu beachten. Haben sie in der Firma oder betreffenden Abteilung Kurzarbeit angemeldet, dürfen sie hier kein neues Personal einstellen und bekommen diese somit auch nicht über den Eingliederungszuschuss gefördert.

Die zuständigen Ansprechpartner bei den Behörden sind auch teilweise schwer zu erreichen. Viele Mitarbeiter der Arbeitsämter sind nun in anderen Abteilungen eingebunden. Wir haben hier den besseren Draht ins Amt. Durch unseren langjährigen Kontakt zu den Ämtern, verfügen wir über eine Vielzahl von Durchwahlen von Ansprechpartner, bundesweit.

Was ist, wenn die einen Arbeitnehmer beschäftigen der über den Eingliederungszuschuss gefördert wurden ist?

Hier sind sie laut Bewilligungsbescheid verpflichtet unverzüglich dem Amt zu melden, wenn sich am Beschäftigungsverhältnis ändert.

Eine Änderung im Bereich des Gehaltes vom Arbeitnehmer ist in jedem Fall meldepflichtig.

Sollten sie Kurzarbeitergeld (KUG) für den geförderten Arbeitnehmer beantragt haben, muss dies auch gemeldet werden. Tatsächlich ist es so, dass im Sinne der Rechtsprechung Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt darstellt i. S. d. § 14 SGB IV.

Der Beantrage Zuschuss wird analog des gezahlten Lohnes berechnet.

Was ist, wenn die Kurzarbeit auf 0 ist, wird dann die Zeit an den Förderzeitraum drangehangen?

Zur Beantwortung dieser Frage sind wir mit den Behörden noch im Gespräch. Sobald wir hier eine Antwort haben, wird diese umgehend publiziert.

 

Sollte sie noch weitere Fragen haben dürfen sie uns hierzu gern kontaktieren- wir kümmern uns um ihre Fragen!

 

Mit uns steigern Sie Ihre Erfolgschancen.

Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos unter 0351 270 464 220 oder vereinbaren Sie einen Rückruf für eine Erstberatung.

Ihr Serviceteam vom EGZ.tips


Hat der Beitrag Ihnen gefallen?

Aktueller Bewertungstand:
4.6 von 5 (bei 5 Abstimmungen)