Eingliederungszuschuss, Einstiegsgeld oder beides?

Können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen oder das Einstiegsgeld nutzen? Vielleicht sogar beides! Wir klären die Unterschiede.
Einstiegsgeld und Eingliederungszuschuss nutzen

 

Abgesehen von den ersten drei Buchstaben haben der Eingliederungszuschuss und das Einstiegsgeld nicht sehr viel gemeinsam. Kleinster gemeinsamer Nenner ist aber: beim Start in ein neues berufliches Kapitel sind die Förderungen eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Als Unternehmer können Sie unter Umständen sogar beide Leistungen nutzen – wenn Sie wissen, worin sich die Zuschüsse unterscheiden.

 

Wann können Sie einen Eingliederungszuschuss beantragen?

Sie möchten als Unternehmer einen neuen Bewerber einstellen, der nicht alle beruflichen Qualifikationen oder erforderlichen Erfahrungen für die offene Stelle mitbringt? Dann können Sie bei der Neuanstellung vom Eingliederungszuschuss profitieren. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, der eine geminderte Leitung des Arbeitnehmers ausgleichen soll.

Der Eingliederungszuschuss muss in jedem Fall vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden und wird bei Bewilligung direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Höhe und Dauer des Zuschusses richten sich nach Art der Einschränkung und dem Umfang der Minderleistungen. 

 

Wann können Sie das Einstiegsgeld beantragen?

Fängt ein neuer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen an, kann er das Einstiegsgeld beantragen. Dieser anrechnungsfreie Zuschuss zum Gehalt soll ein zusätzlicher finanzieller Anreiz sein, nach längerer Arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit aufzunehmen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft, der Dauer der vorausgehenden Arbeitslosigkeit und dem Betrag des Arbeitslosengeldes II, das der Bewerber zuvor erhalten hat.

Das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate an den Arbeitnehmer gezahlt werden. Er erhält den Zuschuss aber nur, wenn absehbar ist, dass er langfristig so viel Geld verdient, um die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden. Auch diese Leistung muss vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden.

 

Sonderfall: Einstiegsgeld für angehende Unternehmer

So weit, so klar. Es gibt aber auch eine besondere Situation, in der Unternehmer das Einstiegsgeld nutzen können – und zwar bei der Existenzgründung. Weit bevor Sie über die betriebliche Eingliederung eines Mitarbeiters nachdenken, können Sie sich nach längerer Arbeitslosigkeit den finanziellen Start in die Selbstständigkeit erheblichen erleichtern.

Sind Sie bereits Chef einer etablierten Firma, fällt das Einstiegsgeld für Sie weg. Ihr neuer Mitarbeiter kann natürlich trotzdem von dieser Förderung profitieren.  

 

Auf einem Blick: EGZ ist nicht gleich Einstiegsgeld

Was also können Sie sich merken, um künftige Verwechslungen der beiden Leistungen zu vermeiden? Kurz gesagt:

  • Der Eingliederungszuschuss wird an den Arbeitgeber gezahlt und ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
  • Das Einstiegsgeld geht an den Arbeitnehmer und ist ein anrechnungsfreier Zuschuss zum Gehalt.

Darüber hinaus sind die Höhe und Dauer der beiden Zuschussleistungen unterschiedlich. Eine wichtige gemeinsame Voraussetzung ist jedoch, dass beide Fördermittel jeweils vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden müssen.

Sie haben weitere Fragen zum Einstiegsgeld oder dem Eingliederungszuschuss? Dann kontaktieren Sie unter 0351 270464 220 oder fordern Sie einen kostenfreien Rückruf an.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips


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