Eingliederungszuschuss für Familienangehörige – Geht das?

Wer für die Beschäftigung eines Familienangehörigen Förderungen beantragen möchte, steht vor einigen Hürden. Wir klären, wie Sie diese meistern.

 

Die gute Nachricht vorweg: Es ist grundsätzlich möglich, für die Beschäftigung von Verwandten einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Kompliziert wird es allerdings bei Personen, die im Sinne von § 16 Abs. 5 SGB X mit dem Arbeitgeber verwandt sind. Dazu zählen unter anderem:

  • der Ehepartner oder Lebensgefährte
  • der/ die Verlobte gemäß des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • Geschwister sowie deren Kinder, Ehepartner oder Lebensgefährte

Möchten Sie nun einen Eingliederungszuschuss für einen neuen Mitarbeiter beantragen, der zu diesem familiären Personenkreis zählt, müssen einige besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Worauf können Sie achten?

Um einen Förderantrag bewilligen zu können, muss für die Arbeitsagentur ersichtlich sein, dass das arbeitsmarktpolitische Interesse bei der Neueinstellung gegenüber dem (persönlichen) Arbeitgeberinteresse überwiegt. Salopp gesagt: Es darf nicht nach vorsätzlicher Vetternwirtschaft aussehen.

Dieser Eindruck könnte zum Beispiel entstehen, wenn Sie eine offene Stelle nicht öffentlich ausschreiben oder überhaupt erst für einen Familienangehörigen schaffen. Auch wenn Sie einen Verwandten bevorzugen, obwohl andere geeignete oder gar qualifiziertere Bewerber infrage kommen, dürfte der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur stutzig werden.

 

Wann ist kein EGZ für Familienangehörige möglich?

Grundsätzlich können Sie demnach keine Zuschüsse für das Beschäftigungsverhältnis erwarten, wenn das subjektive Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung einer bestimmten Person erkennbar größer ist als das objektive Interesse an der Stellenbesetzung. Wenn also Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie vordergründig einem Angehörigen zu einer Beschäftigung verhelfen möchten, lehnt die Arbeitsagentur den Förderantrag sehr wahrscheinlich ab.

 

Wie können Sie Ihre Chancen erhöhen?

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Sie einen Lohnkostenzuschuss erhalten, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters bei der Arbeitsagentur. Dieser ist auch dazu verpflichtet, den Eingliederungszuschuss abzulehnen, wenn der Antrag fehlerhaft oder unvollständig ist. In erster Linie ist also eine korrekte Antragstellung entscheidend.

Daneben hilft eine klare Strategie. Sie müssen selbstbewusst und einleuchtend kommunizieren können, warum Sie die ausgewiesene Stelle mit einem Angehörigen besetzen möchten. Dafür braucht es oft nicht nur überzeugende Argumente, sondern auch etwas Verhandlungsgeschick.

 

Nichts geht über Erfahrung

Auch in dieser verzwickten Ausgangslage können Sie Ihre Erfolgsaussichten auf EGZ durch professionelle Beratung erhöhen. Unsere Experten haben bundesweit schon mehreren Unternehmern zu ihrem Recht verholfen und die finanzielle Förderung für die Einarbeitung eines Angehörigen gesichert.

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Ihr Beraterteam von EGZ.tips


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