Hilfe beim Teilhabechancengesetz: So sichern Sie sich Ihre Förderung
Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose starteten gleichermaßen zuversichtlich ins Jahr 2019. Mit dem Teilhabechancengesetz (kurz THCG) sind seit dem 1. Januar zwei neue Fördermöglichkeiten im Sozialgesetzbuch II (SGB II) verankert. Die ersten Monate seit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes haben uns jedoch gezeigt: Ohne professionelle Unterstützung scheitern viele Antragsteller am Kleingedruckten und den feinen Unterschieden der neuen Regelinstrumente.
Teilhabechancengesetz: So meistern Sie den bürokratischen Kraftakt
Aus sozialpolitischer Sicht bedeutet das Teilhabechancengesetz einen echten Paradigmenwechsel. Da es sich dabei jedoch um zwei völlig neue Förderinstrumente handelt, stehen nicht nur Sachbearbeiter in den Ämtern vor einer neuen bürokratischen Herausforderung, sondern vor allem die Antragsteller. Für Arbeitgeber kann professionelle Unterstützung deshalb bares Geld wert sein. Unser geschultes Team ist auf das Teilhabechancengesetz spezialisiert, um für Sie maximale Lohnkostenzuschüsse herauszuholen.
Mit uns sind Sie schneller an der richtigen Adresse
Das Teilhabechancengesetz hat eine Reihe von Neuerungen angestoßen, die im bürokratischen Prozess zu berücksichtigen sind. Das fängt mit der richtigen Adresse bei der Antragstellung an – die ist nämlich eine andere als beim klassischen Eingliederungszuschuss. Unsere Mitarbeiter wissen genau, an wen sie sich bei dieser Art der Förderung in Ihrem individuellen Fall wenden müssen.
Da sich auch die Sachbearbeiter erst in die neuen Paragraphen einarbeiten müssen, sind viele Prozesse im Amt durch das Teilhabechancengesetz noch schwerfälliger geworden. Unsere langjährige, enge Zusammenarbeit mit den Behörden erleichtert uns die Kommunikation und Kontaktaufnahme mit den richtigen Ansprechpartnern. Dadurch können wir den Ablauf bei der Beantragung beschleunigen und sorgen dafür, dass Sie möglichst schnell von Ihren Zuschüssen profitieren.
Unser geschultes Team hilft auch bei schwierigen Fällen
Die Stolpersteine bei der Antragstellung sind mit dem Teilhabechancengesetz nicht weniger geworden. Dank gezielter Schulungen wissen unsere Mitarbeiter über die besonderen Fallstricke bestens Bescheid und können die neuen Fördermöglichkeiten selbst in schwierigen Fällen gewinnbringend für Sie geltend machen. So unterstützen wir Sie zum Beispiel auch, wenn Sie für Ihre neuen Mitarbeiter nachträglich einen Lohnkostenzuschuss beantragen möchten.
Lohnt sich der bürokratische Aufwand?
Zu den formalen Neuerungen des Teilhabechancengesetzes haben wir Ihnen in unserem News-Bereich bereits einen Überblick verschafft.
Der § 16i SGB II zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert den bereits bestehenden §16e SGB II zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Demnach bergen die neuen Instrumente für Arbeitgeber auch neue Chancen hinsichtlich der Höhe und Dauer Ihrer Förderung:
Mit dem §16i SGB II sind nun Zuschüsse bis zu 5 Jahren möglich – in den ersten 24 Monaten sogar bis zu 100 Prozent.
Der § 16e SGB II sieht Lohnkostenzuschüsse von bis zu zwei Jahren vor, wobei in den ersten zwölf Monaten 75 Prozent Förderung, danach 50 Prozent möglich sind.
Teilhabechancengesetz zwischen Theorie und Praxis
Auch hinsichtlich der Voraussetzungen gibt es bei beiden Förderinstrumenten feine, aber wesentliche Unterschiede. Die Herausforderung liegt darin, diese besonderen Bedingungen bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Doch selbst wenn Sie sich ausführlich mit dem Teilhabechancengesetz beschäftigt haben und die Auflagen in der Theorie kennen, ist das kein Garant für eine Bewilligung.
Professionelle Unterstützung ohne finanzielles Risiko
Können Sie nun fünf oder zwei Jahre von den neuen Förderinstrumenten profitieren? Hat das Teilhabechancengesetz für Ihre Neuanstellungen überhaupt eine Relevanz? Wer, was und wie gefördert wird, können Ihnen unsere EGZ-Experten detailliert aufschlüsseln.
Wie gewohnt gehen Sie dabei keinerlei finanzielles Risiko ein: Wir werden erfolgsabhängig vergütet und stellen Ihnen unsere Unterstützung erst in Rechnung, wenn Ihre Förderung erfolgreich war.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Unser geschultes Team ist auf das Teilhabechancengesetz spezialisiert
- Wir kennen die richtigen Adressen und Ansprechpartner in den Behörden
- Wir sind mit den besonderen Voraussetzungen und Unterschieden der neuen Förderinstrumente vertraut
- Wir haben die notwendigen Ressourcen, um auch bei komplizierter Ausgangslage einen Zuschuss zu ermöglichen
- Wir werden erfolgsabhängig vergütet: Ihren Chancen auf eine höchstmögliche Förderung stehen keine finanzielle Risiken gegenüber.
Lassen Sie sich von den bürokratischen Tücken des Teilhabechancengesetzes nicht entmutigen! Mit uns steigern Sie Ihre Erfolgschancen.
Kontaktieren Sie uns einfach kostenlos unter 0351 270 464 220 oder vereinbaren Sie einen Rückruf für eine Erstberatung.
Ihr Serviceteam vom EGZ.tips