Kommt der Lohnkostenzuschuss für Sie infrage?
Wenn Sie sich die Neueinstellung eines Mitarbeiters durch einen Lohnkostenzuschuss fördern lassen möchten, haben Sie bereits eine richtige Entscheidung getroffen. Bleibt nur noch die Frage: Geht das überhaupt so einfach? Oder gibt es branchenspezifische oder gar positionsabhängige Kriterien, die beim Ermessenspielraum gegen einen Lohnkostenzuschuss sprechen? Die Antwort: Nein.
Jeder kann, keiner muss
Der Eingliederungszuschuss ist grundsätzlich für alle Branchen und jede Position in Ihrem Unternehmen möglich. Vom Bürojob im Sekretariat oder der Buchhaltung über handwerkliche Tätigkeiten in der Fertigung oder Zustellung bis hin zu leitenden Positionen können Sie sich für die Neueinstellung jeder offenen Stelle Zuschüsse sichern.
Selbst studierte Marketer, Vertriebsprofis oder Ingenieure können anfangs eine Minderleistung für die spezifischen Anforderungen in Ihrem Betrieb mitbringen – auch dafür können Sie sich also einen Eingliederungszuschuss sichern.
Ist es wirklich so einfach?
Fast. Es gilt nicht nur, die Möglichkeiten zu erkennen, sondern auch, den Behörden die tatsächliche Minderleistung des neuen Arbeitnehmers sowie die Notwendigkeit einer Förderung überzeugend darzustellen. Denn einen Rechtsanspruch oder eine Garantie für einen Lohnkostenzuschuss haben Sie nicht. Es gibt aber verschiedene Stellschrauben, Kniffe und vor allem Grundvoraussetzungen, die die Wahrscheinlichkeit für eine maximale Förderung erhöhen.
Nach über elf Jahren praktischer Erfahrung und mehr als 1.000 bewilligten Anträgen können wir uns als Experten für die Beantragung von Lohnkostenzuschüssen behaupten. Eine Erfolgsquote von über 95 Prozent spricht für sich. Lassen Sie uns die richtigen Weichen für Ihre Förderung stellen!
Kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenfreies Beratungsgespräch unter 0351 270 464 220 oder vereinbaren Sie einen Rückruf zu Ihrem Wunschtermin.
Ihr Beraterteam von EGZ.tips