Rückzahlung gefordert? So behalten Sie Ihre Zuschüsse

Das Amt fordert Rückzahlungen von geleisteten Zuschüssen? Wir klären, wie Sie sich davor schützen und Ihren Eingliederungszuschuss in vollem Umfang behalten.

 

Ja, unter bestimmten Umständen kann die Arbeitsagentur die Rückzahlung von Lohnkostenzuschüssen fordern. Diese Situation lässt sich aber vermeiden – wenn Sie die Stolperfallen kennen.

 

Wann muss der Eingliederungszuschuss zurückgezahlt werden?

Grundsätzlich können zwei Szenarien zu einer Rückforderung führen:

  1. Wenn Sie bei der Beantragung vorsätzlich falsche Angaben machen, handelt es sich um Betrug, der sogar strafrechtlich verfolgt wird. Dazu zählt zum Beispiel das Verschweigen eines familiären Verhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Fall müssen Sie die Lohnkostenzuschüsse nicht nur in vollem Umfang zurückzahlen, sondern auch mit gerichtlichen Strafen rechnen.
  2. Ebenso kann die Arbeitsagentur Rückzahlungen fordern, wenn Sie als Arbeitgeber die vorgeschriebene Nachbeschäftigungszeit nicht einhalten oder dem Arbeitnehmer vor Ablauf des Förderzeitraums kündigen.

 

Gut zu wissen: 

Ein Lohnkostenzuschuss ist stets mit der Auflage verbunden, dass der Arbeitgeber den geförderten Arbeitnehmer nach der Förderdauer für einen bestimmten Zeitraum weiterbeschäftigt.

Diese sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht immer der Förderdauer und beträgt in der Regel maximal 12 Monate.

Eine bereits geleistete Nachbeschäftigungszeit wird bei der Rückforderung anteilig berücksichtigt.

 

Wann müssen Sie keine Rückzahlungen befürchten?

Die Arbeitsagentur kann keine Rückforderungen geltend machen, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, berechtigt beendet wird
  • eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Notwendigkeiten berechtigt war
  • das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitnehmers beendet wurde
  • der Arbeitnehmer das Mindestalter zum Bezug der gesetzlichen Rente erreicht hat
  • der Lohnkostenzuschuss die berufliche Eingliederung (schwer)behinderter Menschen unterstützt

 

Lohnkostenzuschüsse sind Subventionen

 

Wie hoch können die Rückforderungen sein?

Die Agentur für Arbeit ist verpflichtet zu überprüfen, ob Förderungen zu Unrecht gezahlt wurden.

Die gute Nachricht: Auch wenn Sie die Nachbeschäftigungszeit nicht eingehalten haben oder einem geförderten Arbeitnehmer frühzeitig kündigen, kann die Behörde die geleisteten Lohnkostenzuschüsse nicht vollständig zurückfordern.

Die Höhe der Rückzahlung begrenzt sich auf die Hälfte des gezahlten Förderbetrags oder maximal die Summe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Leistung (vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

So machen Sie den Lohnkostenzuschuss revisionssicher

Lohnkostenzuschüsse sind Subventionen, die vorausschauend beantragt und eingesetzt werden müssen. Damit Sie den Durchblick behalten und in keine Falle tappen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung des Eingliederungszuschusses.

 

Sie können eine Rückforderung nicht nachvollziehen oder möchten Rückzahlungen begrenzen? In schwierigen Fällen arbeiten wir mit einer Anwaltskanzlei zusammen, die im Ernstfall alle notwendigen rechtlichen Schritte einleitet.

Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch unter 0351 270 464 220 oder nennen Sie uns einen gewünschten Rückruftermin.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips

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