Unbefristete Arbeitsverträge: So sichern Sie sich Fördervorteile

Befristet oder unbefristet – das ist oft die große Frage vor einer Neueinstellung. Dabei liegt die Antwort auf der Hand! Eine langfristige Beschäftigung wirkt sich nicht nur positiv auf die Fördermöglichkeiten aus.

 

Gleich vorweg: Grundsätzlich soll der Eingliederungszuschuss dazu dienen, Arbeitssuchende wieder langfristig in eine Beschäftigung zu bringen und die berufliche Eingliederung zu unterstützen.

Stellen Sie einen förderfähigen Mitarbeiter ein, können Sie dessen (anfängliche) fachliche Defizite mit einem Lohnkostenzuschuss kompensieren. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt es aber nicht. Ob ein Eingliederungszuschuss notwendig und zweckdienlich ist, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

 

Unbefristete Verträge erhöhen Ihre Förderchancen

Bei der Antragstellung sieht sich die Arbeitsagentur nicht nur die tatsächliche Minderleistung und Ausgangssituation des Bewerbers an, sondern auch die Rahmenbedingungen im Arbeitsvertrag.

Grundsätzlich macht eine unbefristete Beschäftigung stets einen besseren Eindruck, denn damit stellen Sie in Aussicht, einen langfristigen Arbeitsplatz zu schaffen. Im Umkehrschluss erhöhen Sie so auch Ihre Chancen auf EGZ.

 

Befristete Verträge – befristete Zuschüsse 

Ein befristetes Arbeitsverhältnis widerspricht hingegen dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung. Sollte die Behörde Ihren EGZ-Antrag trotzdem genehmigen, wirkt sich die Befristung in jedem Fall negativ auf die Förderhöhe und Dauer aus.

Schwierig wird es vor allem bei Arbeitsverträgen, die auf ein Jahr oder weniger befristet sind. Stellen Sie zum Beispiel einen Arbeitnehmer für zehn Monate ein, können Sie nur maximal fünf Monate Förderungen erhalten, da bei der EGZ-Berechnung auch die Nachbeschäftigungszeit berücksichtigt wird.

Zum Vergleich: Bei einer unbefristeten Neueinstellung sind Förderungen von bis zu 36 Monaten möglich.

 

Nutzen Sie Ihre Chancen

Möchten Sie sich maximale Förderungen für eine Neueinstellung sichern, sollten Sie also von vornherein eine unbefristete Beschäftigung anbieten und im Arbeitsvertrag festhalten. Das bringt Ihnen nicht nur hinsichtlich der Lohnkostenzuschüsse Vorteile, sondern auch bei der Suche nach qualifizierten Bewerbern. Immerhin ist eine unbefristete Stelle für motivierte Arbeitnehmer meist deutlich interessanter.

Damit Sie das Beste aus Ihren Fördermöglichkeiten herausholen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung unter 0351 270 464 220 oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips


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