EGZ-Einmaleins: So wird der Eingliederungszuschuss berechnet

Bei der Berechnung des Eingliederungszuschusses summieren sich viele Faktoren. Kommen Sie mit der Arbeitsagentur auf einen Nenner?

 

Ob und in welchem Umfang der Eingliederungszuschuss bewilligt wird, ist eine Ermessensfrage. Eine Universalformel für die Förderhöhe gibt es also nicht – aber einige Variablen, mit denen Sie einen Wahrscheinlichkeitswert ermitteln können.

 

Grundlage zur EGZ-Berechnung

Damit der Antrag nicht von vornherein abgelehnt wird, müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn diese Bedingungen gegeben sind und alle notwendigen Unterlagen zur Antragstellung bei der Arbeitsagentur vorliegen, kann der Sachbearbeiter die Förderhöhe ermitteln.

Grundlage für die Berechnung ist das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt* zuzüglich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der pauschal 20 Prozent des Entgeltes beträgt.

 

Was ist das regelmäßige Arbeitsentgelt?

Als regelmäßig gezahltes Arbeitsentgelt gilt, was laut Arbeitsvertrag vereinbart wurde. In die Berechnung des Eingliederungszuschusses fließen unter anderem folgende Vorgaben ein: 

  • gesetzliche Bestimmungen zum Mindestlohn
  • Tarifliche Regelungen und Vereinbarungen
  • Ortsübliche Höhen des Arbeitsentgeltes für vergleichbare Tätigkeiten

Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgelder werden für die Berechnung des Arbeitsentgeltes nicht berücksichtigt.

 

Was ist der pauschale Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag?

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag beinhaltet die Summe aller Beiträge eines versicherungspflichtig Beschäftigten zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese werden vom Arbeitgeber an die zuständigen Einzugsstellen geschickt.

Bei der Ermittlung der Förderhöhe wird dem Arbeitgeber ein pauschalierter Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 20 Prozent angerechnet, der sich aus der Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgeltes ergibt.

Ein Rechenbeispiel kann Ihnen einen Überblick verschaffen. Der Bruttogehalt gilt als Bemessungsgrundlage. Summiert mit dem Arbeitgeberanteil werden sowohl die Förderhöhe als auch der Förderzeitraum ermittelt.

 

Faktor X: Mit uns geht die Gleichung auf

Wahrscheinlichkeitsrechnung war schon in der Schule nicht Ihr Ding? Bei uns summieren sich langjährige Erfahrung, Verhandlungsgeschick und fundierte Kenntnisse zu einer Erfolgsquote von 95,3 Prozent. 22.000 Euro Zuschüsse durch unsere Hilfe bei der Antragstellung sind keine Seltenheit – und auch noch nicht die Obergrenze des Möglichen.

Ein weiterer Pluspunkt: Eine Negativbilanz für unsere Dienstleistung können Sie in jedem Fall ausschließen, denn wir werden erfolgsabhängig vergütet. Sie zahlen also erst, wenn Sie Ihren Förderbescheid in den Händen halten.Unterm Strich bedeutet das für Sie: Maximale Zuschüsse bei minimalen Aufwand.

Sichern Sie jetzt Ihre Vorteile und kontaktieren uns unter 0351 270 464 220 oder fordern Sie einen Rückruf über unser Kontaktformular.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips 

 

*Die Höhe des Entgeltes darf tarifliche Regelungen oder ortsübliche Entgelte nicht übersteigen.


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