Eingliederungszuschuss für Mitarbeiter mit Behinderung

Sie möchten Bewerber mit einer Behinderung einstellen? Kein Problem: Für den Mehraufwand bei der Einarbeitung können Sie von beachtlichen Fördermitteln profitieren.

 

Der Eingliederungszuschuss soll schwer vermittelbare Arbeitssuchende möglichst langfristig in Beschäftigung bringen. Bei bestimmten Personengruppen wie Menschen mit einer Behinderung ist oft ein erheblicher Mehraufwand für die Einarbeitung absehbar – und das bedeutet für den Arbeitgeber in der Regel wirtschaftliche Einbußen. Diese können Sie mit einem Lohnkostenzuschuss ausgleichen.

 

Mehr Aufwand – mehr Zuschüsse

Generell liegt die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung im Interesse und somit dem Ermessen der Behörde. Dementsprechend ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit für eine Förderung groß, sondern auch der Umfang der möglichen Zuschüsse. Statt der „üblichen“ 50 Prozent-Leistungen können Sie für Arbeitnehmer mit einer Behinderung maximal 36 Monate Zuschüsse von bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes erhalten.

Für Schwerbehinderte, die älter als 55 Jahre sind, ist sogar eine Förderung bis zu 96 Monaten möglich.

 

Kontakt zum (richtigen) Amt

Vor der Antragstellung lohnt es sich, die zuständige Behörde zu kontaktieren. Unter Umständen zeigt sich dabei, dass in Ihrem Fall nicht das Arbeitsamt, Jobcenter oder die Kommune für die Antragsbearbeitung zuständig ist, sondern der Rententräger.

Doch egal, bei welcher Behörde Sie letztendlich an der richtigen Adresse sind: in die Berechnung des Eingliederungszuschusses fließen neben der Art und Schwere der Behinderung eine Reihe weiterer Faktoren ein. Auf die tatsächliche Minderleistung des Arbeitnehmers haben unter anderem auch sein Alter, die fachlichen Qualifizierungen und beruflichen Erfahrungen Einfluss. 

 

Die Herausforderung: Exakte Darstellung des Einzelfalls

Um maximale Förderungen zu erhalten, gilt es nun, dem zuständigen Amt einen detaillierten Überblick zur Ausgangssituation zu geben. Den Mehraufwand für die Einarbeitung treffend darzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen auszuformulieren, fällt den meisten Antragstellern schwer – nicht nur, wenn Sie sich das erste Mal mit EGZ beschäftigen.

Doch Sie können sich jede Menge Arbeit, Zeit und Mühe sparen – indem Sie uns die Antragstellung und Kommunikation mit der Behörde überlassen! Durch unsere langjährige Erfahrung können wir nicht nur Ihre individuelle Situation umfassend und korrekt darstellen, sondern auch gezielt mit den Sachbearbeitern verhandeln. So schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten optimal aus – ganz ohne finanzielle Risiken, denn wir werden erfolgsabhängig vergütet.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung unter 0351 270 464 220 oder nennen Sie uns einen gewünschten Rückruftermin.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips


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