Lohnkostenzuschuss – Welche Möglichkeiten gibt es?

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen spürbar. Mit dem Lohnkostenzuschuss können Sie fachliche Defizite bei der Neueinstellung ausgleichen. So geht’s.

Sie möchten einen neuen Mitarbeiter einstellen und sehen sich mit einem allgegenwärtigen Problem konfrontiert: Der Fachkräfte macht sich in vielen Branchen bemerkbar. Wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt keine Bewerber mit den geforderten Qualifikationen finden, haben Sie drei Optionen:

  1. Sie bilden in Ihrem Betrieb selbst junge Menschen aus.
  2. Sie werben Fachkräfte aus dem Ausland an.
  3. Sie stellen Bewerber ein, die mit ihrer Einstellung und Motivation gut ins Unternehmen passen, aber nicht alle notwendigen Qualifikationen mitbringen.

Entscheiden Sie sich für die dritte Möglichkeit, muss der neue Mitarbeiter entsprechend eingearbeitet werden. Da dieser Mehraufwand und die anfängliche verminderte Leistung in der Regel wirtschaftliche Einbußen bedeuten, können Sie sich die Neueinstellung fördern lassen: mit dem Lohnkostenzuschuss.

Je nach Ausgangssituation Ihres Unternehmens und des potentiellen Arbeitnehmers haben Sie die Wahl zwischen zwei Arten der Förderung.

 

A) Der Eingliederungszuschuss

Unternehmen, die Bewerber nach längerer Arbeitslosigkeit wieder in den Berufsalltag integrieren möchten, können einen Lohnkostenzuschuss beantragen, der im Amtsdeutsch auch Eingliederungszuschuss genannt wird. Damit erklärt sich auch schon das Ziel dieser Förderung: mit dem Zuschuss sollen schwer vermittelbare Personen wieder langfristig in Beschäftigung gebracht und beruflich integriert werden.

Wie erhalten Sie den Eingliederungszuschuss?

Den Antrag auf EGZ müssen Sie vor Arbeitsbeginn des Bewerbers beim zuständigen Amt stellen. Das ist in den meisten Fällen die Arbeitsagentur. Ebenso können das Jobcenter, Landratsamt oder der Rententräger für die Genehmigung infrage kommen.

Der Antragsteller erhält einen Fragebogen, in dem er ausführlich begründen muss, warum er einen Lohnkostenzuschuss benötigt. Dabei müssen Sie nicht den Arbeitsplatz und die vorhandenen Qualifikation des Mitarbeiters detailliert beschreiben, sondern auch alle Maßnahmen, mit denen Sie als Arbeitgeber die fachlichen Defizite ausräumen wollen.

Die Krux beim Eingliederungszuschuss

Die Schwierigkeit bei der Antragstellung liegt nun darin, die Ausgangssituation und alle erdenklichen Schritte möglichst konkret und überzeugend aufzuzeigen. Auf dieser Ermessensgrundlage entscheiden die Sachbearbeiter nicht nur über die Bewilligung, sondern auch Höhe und Dauer der Förderung. Doch genau bei dieser ausführlichen Beschreibung hapert es oft.

Die Lösung: Überlassen Sie uns die Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden. Durch unser fachliches Wissen und eine langjährige Erfahrung können wir Ihnen nicht nur jede Menge Arbeit ersparen, sondern auch Ihre Chancen auf maximale Förderungen erhöhen.

 

B) Inovationszuschuss

Nun zu Plan B: Der Investitionszuschuss ist ein Projekt der Sächsischen Aufbaubank (SAB), bei dem unter anderem die Neuschaffung oder der Erhalt von Dauerarbeitsplätzen gefördert wird. Von dieser Leistung können vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen profitieren. Da es sich um eine Förderung zur Stärkung der regionalen Wirtschaft handelt, muss der Investitionszuschuss ebenso wie der EGZ in der Regel nicht zurückgezahlt werden. 

Ein Lohnkostenzuschuss ist auch für Sie interessant? Dann vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung unter 0351 270 464 220  oder fordern Sie einen Rückruf über unser Kontaktformular.

Ihr Beraterteam von EGZ.tips 


Hat der Beitrag Ihnen gefallen?

Aktueller Bewertungstand:
4.67 von 5 (bei 24 Abstimmungen)