EGZ beantragen: Machen Sie es richtig!
Viele Formulare, unzählige Nachweise und eine detaillierte Darstellung der Ausgangssituation: Die Antragstellung für einen Eingliederungszuschuss ist zeitaufwändig und komplex – vor allem, wenn Sie sich als Arbeitgeber zum ersten Mal mit der Thematik auseinandersetzen. Wir haben einen Leitfaden für den Einstieg zusammengestellt.
Die richtigen Formulare von der richtigen Adresse
Grundsätzlich muss der EGZ-Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Halten Sie diese Frist nicht ein, wird eine Förderung in der Regel ausgeschlossen.
Haben Sie als Arbeitgeber noch keinen zugewiesenen Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur, können Sie über die zentrale Einwahl 0800 4555520 Erstkontakt aufnehmen und Ihr Anliegen schildern. Nach der Beantragung wird Ihnen ein aktueller Fragebogen zugesandt.
Vorsicht: Im Netz finden sich ebenfalls viele Vordrucke und Blanko-Formulare zum Download. Diese sind aber in der Regel nicht aktuell. Nutzen Sie diese Dokumente für die Antragstellung, kann das ein Grund für eine Ablehnung sein.
Das A und O: Der direkte Weg zu den Behörden
Gegebenenfalls ist die Arbeitsagentur in Ihren Fall auch gar nicht zuständig für die Förderung. Je nach Ausgangssituation kann zum Beispiel auch die deutsche Rentenversicherung für einen Lohnkostenzuschuss infrage kommen. Bevor Sie sich also an das Ausfüllen der Formulare machen, ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Arbeitsamt immer die beste Entscheidung.
Fragebogen vom Amt – ein gutes Zeichen
Haben Sie von der Arbeitsagentur einen Fragebogen erhalten, haben Sie schon mal Gewissheit, dass eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Denn das Amt schickt diese Unterlagen erst raus, wenn die Förderfähigkeit überprüft ist. So haben Sie auch gleich einen Nachweis, dass der Antrag fristgerecht gestellt wurde – also vor dem ersten Arbeitstag.
Antragstellung mit Tücken
Damit haben Sie die ersten Schritte der Antragstellung geschafft. Ein Blick in den Fragebogen kann die Freude allerdings trüben, denn beim Ausfüllen reichen nicht nur ein paar Häkchen und allgemeine Angaben. Stattdessen müssen Sie ausführlich darstellen, warum eine Förderung notwendig ist. Vom Arbeitsplatz bis hin zu den genauen Tätigkeiten des Arbeitnehmers braucht es eine detaillierte Beschreibung aller gegebenen Umstände.
Diese Aufgabe sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Sachbearbeiter im Amt entscheidet auf dieser Ermessensgrundlage über die Förderhöhe und -Dauer.
Doch warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?
Mit unserer Unterstützung beim Antragsverfahren können Sie sich viel Arbeit ersparen und häufige Fehler vermeiden. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung unter 0351 270464220 oder fordern Sie einen Rückruf.
Ihr Beraterteam von EGZ.tips