Wer ist Alexander Kobelt?
Alexander Kobelt ist Geschäftsführer der AS Service GmbH und begleitet Arbeitgeber seit 2016 beim Eingliederungszuschuss. Er hat in dieser Zeit mit Unterstützung über 1.000 bewilligte Anträge betreut und schreibt alle Fachseiten auf egz.tips selbst oder prüft sie vor der Veröffentlichung. Jede Seite trägt deshalb seinen Namen, das Datum der letzten Aktualisierung und den Rechtsstand: die Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 03.12.2024.
Unser Weg begann in Dresden als AFBV GmbH, Akademie für Bildung und Vermittlung. Seit 2016 beantragen wir für Arbeitgeber den Eingliederungszuschuss, damals unter der Adresse Eingliederungszuschuss.com; im selben Jahr hat die AFQ-Cert unser Antragsverfahren zertifiziert. Heute heißen wir AS Service GmbH – dieselbe Gesellschaft – und haben seit 2016 über 1.000 bewilligte Anträge begleitet. Mit egz.tips führen wir diese Arbeit unter der Marke „EGZ – Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber“ fort.
Was hat die AFBV GmbH mit der AS Service GmbH zu tun?
Es ist dieselbe Gesellschaft. Die AFBV GmbH – der Name stand für „Akademie für Bildung und Vermittlung“ – heißt heute AS Service GmbH, mit derselben Handelsregisternummer (HRB 32060, Amtsgericht Dresden). Viele Kunden kennen uns noch unter diesem Namen oder unter der früheren Adresse Eingliederungszuschuss.com; deshalb lassen wir ihn in den alten Kundenstimmen stehen. Unser Sitz ist die Finsterwalder Straße 35, 01239 Dresden.
Was bedeutet die Marke „EGZ – Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber“?
„EGZ – Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber“ ist eine eingetragene Wort-Bild-Marke der AS Service GmbH. egz.tips ist die Website dieser Marke. Sie richtet sich an Arbeitgeber, die jemanden mit Einarbeitungsbedarf einstellen – nicht an Personaldienstleister. Für Arbeitnehmer gibt es eine eigene Antwortseite zu den Folgen für Arbeitnehmer.
Welches Zertifikat haben wir?

Am 19.12.2016 hat die AFQ-Cert (Akademie Futurum Qualitas, Berlin) unserem Verfahren – damals unter Eingliederungszuschuss.com – das Zertifikat „Geprüfte Verfahren“ ausgestellt (Nr. 2016PZ001-AFQ-001). Bestätigt wurde, dass drei Verfahren einer gesonderten Qualitätskontrolle unterliegen: Datenschutz und Datensicherheit, Kundenzufriedenheit und der Antragsprozess selbst.
Für wen arbeiten wir?
Wir arbeiten für Arbeitgeber in ganz Deutschland: Inhaber, Personalleitungen und Lohnbüros, die gerade jemanden mit Einarbeitungsbedarf einstellen – zum Beispiel nach längerer Arbeitslosigkeit, im Quereinstieg, ab 55 Jahren, mit einer Schwerbehinderung oder nach der Zuwanderung. Viele unserer Kunden kamen in den vergangenen Jahren aus Nordrhein-Westfalen; sie hatten selbst nach Hilfe beim Antrag gesucht. Ein Gespräch vor Ort braucht es dafür nicht: Der Antrag läuft über das Portal der Arbeitsagentur oder per Vollmacht, alles Weitere per Telefon und E-Mail.
Wie arbeiten wir?
- Vorprüfung zuerst. Wir stellen einen Antrag nur, wenn eine Minderleistung erkennbar ist. Was keine Aussicht hat, sagen wir vorher. Deshalb gilt: Über alle Anträge, die wir seit 2016 eingereicht haben, liegt unsere Bewilligungsquote bei 94,8 % (eigene Statistik, nicht extern geprüft).
- Ihre Tatsachen, unser Entwurf. Begründung und Einarbeitungsplan entstehen als Entwurf aus dem, was Sie uns über Stelle und Person sagen – auch mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz. Sie prüfen und bestätigen jeden Satz. Wir erfinden keine Minderleistung; falsche Angaben im Antrag sind strafbar.
- Einreichung über Ihr Portal oder mit Vollmacht. Entweder geben Sie uns im Unternehmensportal der Arbeitsagentur die Rolle „Lohnkostenzuschüsse“, oder wir reichen mit Vollmacht ein. Antragsteller bleiben Sie. Wie das im Einzelnen läuft, steht unter Ablauf.
- Fristen bis zum Schluss. Wir erinnern an Mitteilungspflichten, Schlusserklärung und Weiterbeschäftigungserklärung.
Wofür stehen wir – und was tun wir nicht?
- Keine Zusagen. Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er trägt; entscheiden tut die Behörde.
- Keine Rechtsberatung, kein Widerspruch, keine Klage. Bei einer Ablehnung erklären wir Ihnen die Gründe und Ihre Möglichkeiten; einen Widerspruch führt ein Rechtsanwalt.
- Datenschutz. Der Online-Check fragt keine Namen und keine Diagnosen ab. Für eine Begründung zählt, was am Arbeitsplatz länger dauert, nicht die Krankengeschichte.
- Erfolgshonorar. 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde. Der Online-Check ist kostenlos. Einzelheiten unter Preis.
- Offenheit. Die Arbeitsagentur berät Arbeitgeber kostenlos (Arbeitgeber-Service 0800 4 555520). Wir übernehmen die Arbeit, die danach kommt.


