Was kostet es, den Eingliederungszuschuss beantragen zu lassen?
Unser Honorar beträgt 10 % des Eingliederungszuschusses, den Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter anbietet, mindestens 399 €. Es wird fällig, sobald die Behörde Ihnen im Antrag Höhe und Dauer der Förderung nennt. Bietet sie keine Förderung an, entsteht kein Honorar. Der Online-Check und das erste Gespräch sind kostenlos. Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Vorprüfung und Online-Check kostenlos
- Begründung und Einarbeitungsplan
- Antrag, Rückfragen, Fristen
- Kein Förderangebot – kein Honorar
Wie viel bleibt Ihnen nach unserem Honorar?
| Angebotener Zuschuss (gesamt) | Honorar (10 %, mind. 399 €) | Ihr Nettonutzen |
|---|---|---|
| 3.000 € z. B. 500 €/Monat über 6 Monate | 399 € | 2.601 € |
| 6.000 € z. B. 1.000 €/Monat über 6 Monate | 600 € | 5.400 € |
| 12.000 € z. B. 1.000 €/Monat über 12 Monate | 1.200 € | 10.800 € |
Das Honorar berechnet sich aus dem Gesamtbetrag, der sich aus dem Förderangebot über die gesamte Förderdauer ergibt – unabhängig davon, in welchen Raten die Behörde auszahlt. Zur Einordnung: Der durchschnittliche Fall lag 2022 bei rund 1.100 € im Monat über rund 5,5 Monate, also etwa 6.000 € (IAB).
Was ist im Honorar enthalten?
Alles für eine Einstellung. Für jede weitere Einstellung gilt dieselbe Regel: 10 %, mindestens 399 €.
- Vorprüfung
Ihrer Einstellung nach den Kriterien der Fachlichen Weisung (Online-Check und Gespräch) – auch wenn Sie uns danach nicht beauftragen.
- Begründung der Minderleistung
Beschreibung des Arbeitsplatzes, der betriebsüblichen Einarbeitung und des zusätzlichen Einarbeitungsbedarfs dieser Person – aus Ihren Tatsachen, von Ihnen Satz für Satz bestätigt.
- Einarbeitungsplan
Mit Zeitachse, wie ihn der Arbeitgeber-Service erwartet.
- Antragstellung
Beim zuständigen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters – über Ihre Partnerrolle im Unternehmensportal oder mit Ihrer Vollmacht.
- Rückfragen der Behörde
Zum Antrag beantworten wir mit Ihnen.
- Fristen
Bis zur Schlusserklärung und zur Weiterbeschäftigungserklärung – wir erinnern Sie rechtzeitig.
Was ist nicht enthalten?
Wir sind Fördermittelberater, keine Rechtsanwälte. Bei einer Ablehnung erklären wir Ihnen die mitgeteilten Gründe und mögliche nächste Schritte; einen Widerspruch führt ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Deshalb nehmen wir nur Fälle an, die nach der Vorprüfung realistisch sind – und deshalb kostet Sie ein abgelehnter Antrag nichts.
Endet das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig, erklären wir Ihnen Ihre Mitteilungspflichten und die Regeln im Bescheid.
Die Arbeitsagentur berät kostenlos – warum uns beauftragen?
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
Der Arbeitgeber-Service (0800 4 555520, gebührenfrei) berät Sie kostenlos und hat seit Dezember 2025 einen eigenen Online-Fördercheck. Das ist der richtige Weg, wenn Sie Zeit haben und sich in Minderleistung, Einarbeitungsplan und Nachbeschäftigungspflicht einarbeiten wollen.
Wir übernehmen die Arbeit und die Aufbereitung
Wir wissen, welche Angaben die Behörde braucht, wie eine Begründung aussieht, die trägt, und welche Formulierungen den Antrag kippen. Sie liefern die Tatsachen und bestätigen – wir machen den Rest. Ob sich das für Sie rechnet, zeigt Ihnen der Rechner in dreißig Sekunden.
Welche Regeln gelten für das Honorar?
Die Kurzfassung unserer AGB. Vollständige Bedingungen unter AGB.
Das Förderangebot der Behörde: Sie nennt Ihnen im Antrag Höhe und Dauer des Zuschusses. Ob die Einstellung danach zustande kommt, ändert am Honorar nichts.
14 Tage nach Rechnung; die Rechnung stellen wir, wenn uns die Kopie des Förderangebots vorliegt.
Weicht der spätere Bescheid vom Förderangebot ab, ändert das am Honorar nichts.
Jederzeit kostenfrei.
Jeder Antrag einzeln, dieselbe Regel: 10 %, mindestens 399 €.
Unser Honorar bemisst sich nach dem Förderangebot. Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, etwa in der Probezeit, oder fordert die Behörde später etwas zurück, ändert das am Honorar nichts. Deshalb erklären wir Ihnen vor der Beauftragung die Nachbeschäftigungspflicht und die Regeln im Bescheid.
Fragen zum Preis
Wann zahle ich?
Sobald die Behörde Ihnen die Förderung anbietet, also im Antrag Höhe und Dauer des Zuschusses nennt. Wir stellen die Rechnung nach Vorlage einer Kopie, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Sie zahlen nichts – kein Honorar, keine Auslagen, auch nicht das Mindesthonorar von 399 €. Wir erklären Ihnen die Gründe aus dem Bescheid und mögliche nächste Schritte; einen Widerspruch führt ein Rechtsanwalt.
Und wenn die Einstellung nach dem Förderangebot nicht zustande kommt?
Dann bleibt das Honorar. Unsere Arbeit ist getan, sobald die Behörde Ihnen die Förderung anbietet. Ob die Person die Stelle antritt, ob Sie einstellen und wie lange das Arbeitsverhältnis hält, liegt nicht mehr bei uns. Das steht so auch im Auftrag, den Sie unterschreiben.
Was passiert, wenn ich den Zuschuss später zurückzahlen muss?
Unser Honorar bleibt, wie es nach dem Förderangebot berechnet wurde. Eine spätere Rückforderung durch die Behörde ändert es nicht. Zurückgefordert wird nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis in der Förder- oder Nachbeschäftigungszeit endet – und auch dann höchstens die Hälfte des Zuschusses und nicht bei berechtigter Kündigung, betriebsbedingter Kündigung, Eigenkündigung oder Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 92 Abs. 2 SGB III). Wir erklären Ihnen diese Regeln vor der Beauftragung.
Ich stelle mehrere Personen ein. Gibt es einen Mengenpreis?
Jede Einstellung ist ein eigener Antrag mit eigenem Bescheid; für jeden gilt 10 %, mindestens 399 €. Bei mehreren gleichartigen Stellen sinkt der Aufwand für Sie, weil Arbeitsplatzbeschreibung und betriebsübliche Einarbeitung nur einmal erarbeitet werden.
Warum ein Mindesthonorar von 399 €?
Das Mindesthonorar gilt nur im Erfolgsfall: Bietet die Behörde keine Förderung an, zahlen Sie auch die 399 € nicht. Weil Vorprüfung, Begründung, Einarbeitungsplan und Antrag auch bei einem kleinen Zuschuss die gleiche Arbeit sind. Unter etwa 4.000 € Zuschuss greift das Mindesthonorar; der Rechner zeigt Ihnen vorher, ob sich das lohnt.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Keine Anmeldegebühr, keine Auslagen, keine Kosten bei Ablehnung. Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Lohnt sich der Antrag für Sie?
Drei Minuten, zehn Fragen, sofort ein ehrliches Ergebnis. Honorar erst, wenn die Behörde die Förderung anbietet.
Telefon 0351 270 464 63
