Welche fünf Schritte hat die Beantragung?
- Online-Check (sofort, 3 Minuten). Zehn Fragen zu Vertrag, Arbeitsbeginn, Meldung bei Agentur oder Jobcenter, Vorbeschäftigung, Tätigkeit und Befristung. Keine Namen, keine Gesundheitsdaten. Sie sehen eine Ampel, den gesetzlichen Rahmen für Ihren Fall und – wenn Sie das Entgelt angeben – wie viel Zuschuss im Monat höchstens möglich ist. Bei Rot sagen wir es Ihnen ehrlich und zeigen Alternativen.
- Gespräch und Tatsachen (1 Werktag). Wir rufen Sie zur Wunschzeit an und klären: Was macht die Stelle aus? Wie lange braucht ein neuer Mitarbeiter mit passender Erfahrung üblicherweise? Was dauert bei dieser Person länger, und woran liegt das? Dazu brauchen wir den Arbeitsvertragsentwurf und, falls vorhanden, eine Stellenbeschreibung. Danach bestätigen wir den Auftrag per E-Mail.
- Begründung und Einarbeitungsplan (2–3 Werktage). Wir schreiben den Entwurf: Arbeitsplatzbeschreibung, Anforderungen, die konkreten Defizite dieser Person im Verhältnis zu den Anforderungen und einen Einarbeitungsplan mit Zeitachse. Gefördert wird nur der Einarbeitungsaufwand, der über das Betriebsübliche hinausgeht und in der Person liegt – nur das schreiben wir. Sie prüfen und bestätigen jeden Satz; die Angaben gegenüber der Behörde bleiben Ihre Angaben. Wie solche Begründungen aussehen, zeigen wir unter Begründung und Beispiele.
- Einreichung (1 Werktag). Entweder geben Sie uns im Unternehmensportal der Arbeitsagentur die Rolle „Lohnkostenzuschüsse“, oder wir reichen den Antrag mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Arbeitgeber-Service ein. Beide Wege beschreiben wir unten.
- Bescheid, Fristen, Schlusserklärung (Förderdauer plus Nachbeschäftigung). Die Behörde prüft und entscheidet nach Ermessen. Rückfragen zum Antrag beantworten wir mit Ihnen. Mit dem Förderangebot der Behörde – sie nennt Ihnen im Antrag Höhe und Dauer des Zuschusses – wird unser Honorar fällig. Danach erinnern wir Sie an alles, was im Bescheid steht – bis zur Weiterbeschäftigungserklärung.
Wie reichen wir den Antrag ein?
Sie wählen zwischen zwei Wegen.
Weg A: Partnerrolle im Unternehmensportal der Arbeitsagentur
Seit dem 20.07.2026 können Arbeitgeber externen Partnern im Unternehmensportal der Bundesagentur für Arbeit Rollen geben. So funktioniert es:
- Sie melden sich im Unternehmensportal der Bundesagentur für Arbeit an (Unternehmenskonto mit Zwei-Faktor-Anmeldung).
- Unter „Rollen und Rechte“ vergeben Sie an uns als externen Partner die Fachrolle „Lohnkostenzuschüsse“ per Freischaltcode.
- Wir füllen den Antrag in Ihrem Portal aus und laden Begründung, Einarbeitungsplan und Arbeitsvertragskopie hoch.
- Sie sehen alles in Ihrer Vorgangsübersicht und bestätigen die Richtigkeit.
Weg B: formfreier Antrag mit Vollmacht
Sie unterschreiben eine Vollmacht nach § 13 SGB X. Wir reichen den Antrag mit allen Unterlagen beim zuständigen Arbeitgeber-Service ein, per E-Mail oder Post. Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort der einzustellenden Person.
Was passiert nach dem Bescheid?
Mit dem Bescheid beginnen die Pflichten aus der Förderung. Wir erinnern Sie an jede davon:
- monatliche Auszahlung (nachträglich), die Schlussrate wird meist bis zur Schlusserklärung einbehalten,
- Mitteilungspflichten bei Änderungen (Entgelt, Arbeitszeit, Ende des Arbeitsverhältnisses),
- Schlusserklärung (Formular BA EGZ 07) nach Ende der Förderung,
- Weiterbeschäftigungserklärung (Formular BA EGZ 08) nach Ende der Nachbeschäftigungszeit.
Schluss- und Weiterbeschäftigungserklärung unterschreiben Sie als Arbeitgeber selbst; diese beiden Erklärungen geben wir nicht in Ihrer Vollmacht ab.
Was müssen Sie selbst tun?
- Noch nicht unterschreiben, bis der Antrag gestellt ist.
- Die einzustellende Person informieren, dass Sie einen Eingliederungszuschuss beantragen; sie erhält später eine Kopie des Bescheids von der Behörde.
- Uns die Tatsachen nennen: Stelle, betriebsübliche Einarbeitung, was bei dieser Person länger dauert.
- Begründung und Einarbeitungsplan Satz für Satz bestätigen.
- Partnerrolle vergeben oder Vollmacht unterschreiben.
- Den Bescheid an uns weiterleiten (Kopie) und die Fristen aus dem Bescheid einhalten – wir erinnern Sie.
- Schlusserklärung und Weiterbeschäftigungserklärung selbst unterschreiben und abgeben.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
| Abschnitt | Dauer |
|---|---|
| Online-Check | 3 Minuten |
| Gespräch, Auftrag | 1 Werktag |
| Begründung, Einarbeitungsplan, Ihre Bestätigung | 2–3 Werktage |
| Einreichung | 1 Werktag |
| Entscheidung der Behörde | in der Regel 2–6 Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter (keine amtliche Frist) |
Die Arbeit darf nach der Antragstellung beginnen, auch wenn der Bescheid noch nicht da ist. Ob Sie das Risiko eingehen, entscheiden Sie – unsere Vorprüfung sagt Ihnen vorher, wie realistisch die Bewilligung ist.

