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So läuft es

So läuft die Beantragung des Eingliederungszuschusses mit uns

Die Beantragung über uns läuft in fünf Schritten: kostenloser Online-Check, Gespräch über die Tatsachen, Entwurf von Begründung und Einarbeitungsplan, Einreichung beim Arbeitgeber-Service, Begleitung bis zur Schlusserklärung. Vom Check bis zur Einreichung vergehen in der Regel drei bis fünf Werktage; der Bescheid kommt in der Regel zwei bis sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter.

Aktualisiert am 07.10.2026Rechtsstand: Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024Autor: Alexander Kobelt

Welche fünf Schritte hat die Beantragung?

  1. Online-Check (sofort, 3 Minuten). Zehn Fragen zu Vertrag, Arbeitsbeginn, Meldung bei Agentur oder Jobcenter, Vorbeschäftigung, Tätigkeit und Befristung. Keine Namen, keine Gesundheitsdaten. Sie sehen eine Ampel, den gesetzlichen Rahmen für Ihren Fall und – wenn Sie das Entgelt angeben – wie viel Zuschuss im Monat höchstens möglich ist. Bei Rot sagen wir es Ihnen ehrlich und zeigen Alternativen.
  2. Gespräch und Tatsachen (1 Werktag). Wir rufen Sie zur Wunschzeit an und klären: Was macht die Stelle aus? Wie lange braucht ein neuer Mitarbeiter mit passender Erfahrung üblicherweise? Was dauert bei dieser Person länger, und woran liegt das? Dazu brauchen wir den Arbeitsvertragsentwurf und, falls vorhanden, eine Stellenbeschreibung. Danach bestätigen wir den Auftrag per E-Mail.
  3. Begründung und Einarbeitungsplan (2–3 Werktage). Wir schreiben den Entwurf: Arbeitsplatzbeschreibung, Anforderungen, die konkreten Defizite dieser Person im Verhältnis zu den Anforderungen und einen Einarbeitungsplan mit Zeitachse. Gefördert wird nur der Einarbeitungsaufwand, der über das Betriebsübliche hinausgeht und in der Person liegt – nur das schreiben wir. Sie prüfen und bestätigen jeden Satz; die Angaben gegenüber der Behörde bleiben Ihre Angaben. Wie solche Begründungen aussehen, zeigen wir unter Begründung und Beispiele.
  4. Einreichung (1 Werktag). Entweder geben Sie uns im Unternehmensportal der Arbeitsagentur die Rolle „Lohnkostenzuschüsse“, oder wir reichen den Antrag mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Arbeitgeber-Service ein. Beide Wege beschreiben wir unten.
  5. Bescheid, Fristen, Schlusserklärung (Förderdauer plus Nachbeschäftigung). Die Behörde prüft und entscheidet nach Ermessen. Rückfragen zum Antrag beantworten wir mit Ihnen. Mit dem Förderangebot der Behörde – sie nennt Ihnen im Antrag Höhe und Dauer des Zuschusses – wird unser Honorar fällig. Danach erinnern wir Sie an alles, was im Bescheid steht – bis zur Weiterbeschäftigungserklärung.

Wie reichen wir den Antrag ein?

Sie wählen zwischen zwei Wegen.

Weg A: Partnerrolle im Unternehmensportal der Arbeitsagentur

Seit dem 20.07.2026 können Arbeitgeber externen Partnern im Unternehmensportal der Bundesagentur für Arbeit Rollen geben. So funktioniert es:

  1. Sie melden sich im Unternehmensportal der Bundesagentur für Arbeit an (Unternehmenskonto mit Zwei-Faktor-Anmeldung).
  2. Unter „Rollen und Rechte“ vergeben Sie an uns als externen Partner die Fachrolle „Lohnkostenzuschüsse“ per Freischaltcode.
  3. Wir füllen den Antrag in Ihrem Portal aus und laden Begründung, Einarbeitungsplan und Arbeitsvertragskopie hoch.
  4. Sie sehen alles in Ihrer Vorgangsübersicht und bestätigen die Richtigkeit.

Weg B: formfreier Antrag mit Vollmacht

Sie unterschreiben eine Vollmacht nach § 13 SGB X. Wir reichen den Antrag mit allen Unterlagen beim zuständigen Arbeitgeber-Service ein, per E-Mail oder Post. Zuständig ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter am Wohnort der einzustellenden Person.

Was passiert nach dem Bescheid?

Mit dem Bescheid beginnen die Pflichten aus der Förderung. Wir erinnern Sie an jede davon:

  • monatliche Auszahlung (nachträglich), die Schlussrate wird meist bis zur Schlusserklärung einbehalten,
  • Mitteilungspflichten bei Änderungen (Entgelt, Arbeitszeit, Ende des Arbeitsverhältnisses),
  • Schlusserklärung (Formular BA EGZ 07) nach Ende der Förderung,
  • Weiterbeschäftigungserklärung (Formular BA EGZ 08) nach Ende der Nachbeschäftigungszeit.

Schluss- und Weiterbeschäftigungserklärung unterschreiben Sie als Arbeitgeber selbst; diese beiden Erklärungen geben wir nicht in Ihrer Vollmacht ab.

Was müssen Sie selbst tun?

  1. Noch nicht unterschreiben, bis der Antrag gestellt ist.
  2. Die einzustellende Person informieren, dass Sie einen Eingliederungszuschuss beantragen; sie erhält später eine Kopie des Bescheids von der Behörde.
  3. Uns die Tatsachen nennen: Stelle, betriebsübliche Einarbeitung, was bei dieser Person länger dauert.
  4. Begründung und Einarbeitungsplan Satz für Satz bestätigen.
  5. Partnerrolle vergeben oder Vollmacht unterschreiben.
  6. Den Bescheid an uns weiterleiten (Kopie) und die Fristen aus dem Bescheid einhalten – wir erinnern Sie.
  7. Schlusserklärung und Weiterbeschäftigungserklärung selbst unterschreiben und abgeben.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Abschnitt Dauer
Online-Check 3 Minuten
Gespräch, Auftrag 1 Werktag
Begründung, Einarbeitungsplan, Ihre Bestätigung 2–3 Werktage
Einreichung 1 Werktag
Entscheidung der Behörde in der Regel 2–6 Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter (keine amtliche Frist)

Die Arbeit darf nach der Antragstellung beginnen, auch wenn der Bescheid noch nicht da ist. Ob Sie das Risiko eingehen, entscheiden Sie – unsere Vorprüfung sagt Ihnen vorher, wie realistisch die Bewilligung ist.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung des Eingliederungszuschusses bei der Agentur?

Eine amtliche Frist gibt es nicht. In der Regel kommt der Bescheid zwei bis sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter. Unvollständige Anträge dauern länger – deshalb reichen wir erst ein, wenn alles da ist.

Kann ich den Antrag im Unternehmensportal selbst stellen und Sie trotzdem beauftragen?

Ja. Dann schreiben wir Begründung und Einarbeitungsplan, Sie tragen den Antrag selbst ein und laden unsere Unterlagen hoch. Das Honorar ist dasselbe: 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde.

Was ist, wenn der Arbeitsvertrag schon unterschrieben ist?

Rufen Sie uns sofort an. Entscheidend ist, dass der Antrag vor der Arbeitsaufnahme gestellt ist; zwischen Unterschrift und erstem Arbeitstag ist der Antrag oft noch möglich. Hat die Arbeit begonnen, ist eine Förderung nur noch in Ausnahmefällen denkbar.

Muss die einzustellende Person zustimmen?

Sie muss informiert sein, weil die Behörde ihr eine Kopie des Bescheids schickt und weil für den Antrag ihre Daten verarbeitet werden. Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung holen Sie ein; wir stellen dafür ein Informationsblatt bereit.

Wer ist mein Ansprechpartner bei der Behörde?

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters am Wohnort der einzustellenden Person (gebührenfrei: 0800 4 555520). Wir sprechen mit ihm im Rahmen des Antrags; Sie bleiben Antragsteller.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Sie zahlen nichts. Wir erklären Ihnen die Gründe aus dem Bescheid und Ihre Möglichkeiten – zum Beispiel das Nachreichen von Tatsachen. Einen Widerspruch (Frist: ein Monat) führt ein Rechtsanwalt. Mehr dazu unter Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung.

Quellen
Kostenlos und ohne Namen

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Drei Minuten, zehn Fragen, sofort ein ehrliches Ergebnis. Danach entscheiden Sie, ob wir den Antrag übernehmen.

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Alexander Kobelt
Alexander Kobelt

Geschäftsführer AS Service GmbH, begleitet Arbeitgeber seit 2016 beim Eingliederungszuschuss. Über uns →