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Kostenloser Online-Check zum Eingliederungszuschuss

Der Online-Check prüft in zehn Fragen, ob ein Eingliederungszuschuss für Ihre geplante Einstellung realistisch ist. Grundlage sind die Kriterien der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 03.12.2024. Sie sehen sofort eine Ampel und den gesetzlichen Rahmen für Ihren Fall – kostenlos, ohne Namen und ohne Gesundheitsdaten. Alles Weitere besprechen wir mit Ihnen im Rückruf.

Frage 1 von 10kostenlos · keine Namen, keine Gesundheitsdaten
Ist der Arbeitsvertrag schon unterschrieben?

Was wird geprüft – und was wird nicht gespeichert?

Der Check fragt nach der Stelle, dem Vertrag und dem Arbeitsbeginn – nicht nach der Person. Sie geben keinen Namen, kein Geburtsdatum und keine Diagnose an. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder einer anerkannten Behinderung fragen wir nur „ja“ oder „nein“. Ihre Antworten werden erst gespeichert, wenn Sie am Ende das Ergebnis sichern und einen Rückruf anfordern. Dann speichern wir Ihre Firmen- und Kontaktdaten zusammen mit den Antworten, damit wir Sie vorbereitet zurückrufen können – die einzelnen Gründe aus Frage 7 übertragen wir dabei nicht.

Welche zehn Fragen stellt der Check?

Jede Frage entspricht einer Stelle aus dem Gesetz (§§ 88–92 SGB III) oder aus der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 03.12.2024. „Rn.“ steht für die Randnummer der Weisung.

  1. Ist der Arbeitsvertrag schon unterschrieben? Ist er unterschrieben, zweifelt die Behörde oft am Eingliederungsbedürfnis – die Person wäre ja auch ohne Zuschuss eingestellt worden (Rn. 88.42). In Härtefällen ist ein Antrag bis zur Arbeitsaufnahme noch möglich (Rn. 88.34).
  2. Wann soll die Arbeit beginnen? Der Antrag muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt sein (§ 324 Abs. 1 SGB III). Aus dem Datum ergibt sich, wie viel Zeit bleibt.
  3. Ist die Person arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet? Ohne Meldung gibt es grundsätzlich keine Förderung (Rn. 88.8). Die Antwort zeigt zugleich, wer zuständig ist: die Agentur für Arbeit oder – bei Grundsicherungsgeld – das Jobcenter.
  4. War die Person in den letzten vier Jahren schon bei Ihnen beschäftigt? Mehr als drei Monate versicherungspflichtige Beschäftigung im selben Betrieb schließen die Förderung aus (§ 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
  5. Ist die Person mit Ihnen verwandt, Gesellschafter oder Geschäftsführer? Angehörige können gefördert werden, wenn das arbeitsmarktpolitische Interesse überwiegt (Rn. 88.33). Das prüft die Behörde besonders genau.
  6. Liegt Ihr Betriebssitz in Deutschland? Sonst ist keine Förderung möglich (Rn. 88.2).
  7. Warum ist die Vermittlung erschwert? Zum Beispiel lange Arbeitslosigkeit, fehlender Abschluss, fehlende Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld, Sprachkenntnisse, eine Behinderung (§ 88 SGB III, Rn. 88.11–88.14). Das Alter allein reicht nicht (Rn. 88.12).
  8. Welche Art von Tätigkeit ist es? Helfertätigkeiten werden in der Regel nicht gefördert (Rn. 88.20); bei einem Minijob verneint die Weisung die Minderleistung in der Regel (Erläuterung zu § 92).
  9. Ist der Vertrag befristet? Befristete Verträge sind förderfähig, wenn sie nach der Förderung noch mindestens die Nachbeschäftigungszeit abdecken (Fachliche Weisung, Abschnitt „Förderung eines befristeten Arbeitsverhältnisses“; § 92 Abs. 2 SGB III). Ob die Laufzeit reicht, klären wir im Gespräch.
  10. Wie hoch ist das Bruttomonatsentgelt? (freiwillig) Daraus zeigen wir Ihnen, wie viel Zuschuss bei diesem Lohn im Monat höchstens möglich ist (§ 91 SGB III).

Wie lange die Einarbeitung bei dieser Person über das Betriebsübliche hinaus dauert und wie viel Zuschuss daraus realistisch wird, klären wir im Gespräch mit Ihnen – das lässt sich in einem Fragebogen nicht verlässlich schätzen (Rn. 88.21).

Was unterscheidet unseren Check vom Fördercheck der Arbeitsagentur?

Die Bundesagentur für Arbeit bietet seit dem 11.12.2025 einen eigenen „Fördercheck EGZ“ online an. Er ist kostenlos, dauert etwa fünf Minuten und speichert keine Angaben. Außerdem berät der Arbeitgeber-Service Arbeitgeber kostenlos (0800 4 555520). Das sagen wir offen. Unser Check geht einen Schritt weiter: Er zeigt Ihnen, was bei Ihrem Lohn höchstens möglich ist, wir rufen Sie zurück und besprechen Ihren Fall – und danach übernehmen wir auf Wunsch die Arbeit.

Merkmal Fördercheck der Arbeitsagentur Online-Check von egz.tips
Kosten kostenlos kostenlos
Dauer etwa 5 Minuten etwa 3 Minuten
Speichert Angaben nein erst, wenn Sie einen Rückruf anfordern
Persönlicher Rückruf zum Ergebnis nein ja, kostenlos
Ist bereits ein Antrag nein nein
Danach Sie stellen den Antrag selbst, der Arbeitgeber-Service berät wir schreiben Begründung und Einarbeitungsplan, stellen den Antrag und halten die Fristen – für 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde
FAQ

Häufige Fragen

Ist der Online-Check wirklich kostenlos?

Ja. Der Check und das erste Gespräch kosten nichts und verpflichten Sie zu nichts. Ein Honorar entsteht nur, wenn Sie uns mit dem Antrag beauftragen und die Behörde Ihnen den Zuschuss anbietet: 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, zuzüglich Umsatzsteuer.

Ist der Online-Check schon ein Antrag auf Eingliederungszuschuss?

Nein. Der Check ist eine Vorprüfung. Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter – selbst oder über uns. Wichtig ist der Zeitpunkt: vor der Arbeitsaufnahme, am sichersten vor der Vertragsunterschrift.

Welche Angaben brauche ich für den Check?

Den Stand des Arbeitsvertrags, den geplanten Arbeitsbeginn, ob die Person arbeitsuchend gemeldet ist, eine mögliche frühere Beschäftigung bei Ihnen, die Art der Tätigkeit und die Befristung. Das Bruttoentgelt ist freiwillig. Namen und Gesundheitsdaten brauchen wir nicht.

Wie verlässlich ist die Ampel?

Die Ampel zeigt, ob die Voraussetzungen aus Gesetz und Fachlicher Weisung nach Ihren Angaben erfüllt sind. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Behörde nach Ermessen und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grün ist deshalb eine gute Ausgangslage, keine Zusage.

Warum fragt der Check nicht nach Diagnosen?

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO). Für die Begründung eines Antrags zählt ohnehin nicht die Diagnose, sondern was am Arbeitsplatz länger dauert oder anders eingearbeitet werden muss.

Was passiert nach dem Check?

Sie können das Ergebnis sichern und einen Rückruf anfordern. Wir rufen zu Ihrer Wunschzeit an, klären die Tatsachen und sagen Ihnen, ob wir den Antrag übernehmen würden. Ob Sie uns beauftragen, entscheiden Sie danach.

Persönlich

Lieber sprechen als lesen?

Wir rufen Sie zurück und klären im Gespräch, ob sich der Antrag für Ihre Einstellung lohnt. Das Gespräch ist kostenlos.

Telefon 0351 270 464 63 · E-Mail kontakt@egz.tips