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Ratgeber · Antrag

Eingliederungszuschuss beantragen: Weg, Fristen und Formulare 2026

Den Eingliederungszuschuss beantragt der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, heute meist online. Bereits der Online-Fragebogen gilt als rechtswirksamer Antrag. Er muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt sein, am sichersten vor der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Ein öffentliches Antrags-PDF gibt es nicht mehr.

Aktualisiert am 04.10.2026Rechtsstand: Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024Autor: Alexander Kobelt

Wann muss der Antrag auf Eingliederungszuschuss gestellt werden?

Rechtzeitig ist der Antrag, wenn er vor dem „leistungsbegründenden Ereignis" gestellt wird. Das ist nach der Fachlichen Weisung die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung, nicht die Unterschrift (§ 324 Abs. 1 SGB III, Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024, V.EGZ.3). Die Arbeitsagentur selbst rät auf ihrer Antragsseite, den Antrag zu stellen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen.

Der Grund für den strengeren Rat: Die Weisung führt den Fall „Abschluss des Arbeitsvertrags vor Antragstellung" ausdrücklich als Beispiel für ein fehlendes Eingliederungsbedürfnis. Wer schon unterschrieben hat, hätte die Person aus Sicht der Behörde in der Regel auch ohne Förderung eingestellt (Rn. 88.42). Der Antrag ist dann zwar rechtzeitig, wird aber meist abgelehnt.

Kam der Antrag zu spät, kann die Behörde ihn in Ausnahmefällen trotzdem zulassen, wenn eine „unbillige Härte" vorliegt. Die Weisung nennt etwa eine fehlerhafte Beratung oder einen Antrag am ersten Arbeitstag nach einer kurzfristigen Einstellung (V.EGZ.4 und V.EGZ.5). Hat Ihr Unternehmen schon früher Förderleistungen bekommen, wird eine Härte in der Regel verneint, weil Sie die Regel kennen mussten.

Ist der Online-Fragebogen schon der Antrag?

Ja. Das Antragsverfahren hat zwei Stufen: erst einen Fragebogen, dann ein Antragsformular. Nach der Fachlichen Weisung ist bereits der Fragebogen ein rechtswirksamer Antrag (V.EGZ.8). Er fragt nur, was für die Entscheidung nötig ist, vor allem die betriebsübliche und die individuell nötige Einarbeitungszeit. Alle übrigen Angaben, etwa zum Unternehmen, holt das Antragsformular danach nach.

Nicht verwechseln: Die Arbeitsagentur bietet zusätzlich einen anonymen „Fördercheck EGZ" an. Diese digitale Vorbefragung speichert keine Daten und übermittelt nichts an die Agentur. Sie ist deshalb ausdrücklich kein Antrag (V.EGZ.9). Wer nur den Fördercheck ausgefüllt und dann unterschrieben hat, hat keinen Antrag gestellt.

Gibt es den Antrag auf Eingliederungszuschuss als PDF?

Ein öffentliches Antrags-PDF gibt es bei der Bundesagentur nicht mehr. Auf ihrer Downloadseite für Unternehmen stehen nur die Formulare für das Ende der Förderung: die Schlusserklärung (BA EGZ 07) und die Weiterbeschäftigungserklärung (BA EGZ 08, Stand 07/2026). Beide unterschreiben Sie als Arbeitgeber selbst. Die Weisung schreibt, Papiervordrucke sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden; vorgesehen ist auf Dauer ausschließlich die digitale Antragstellung (V.EGZ.8).

Brauchen Sie aus einem wichtigen Grund Papier, fragen Sie beim Arbeitgeber-Service nach. Formulare, die einzelne Jobcenter im Internet anbieten, weichen voneinander ab. Verwenden Sie immer das Formular der Stelle, die für Ihre Einstellung zuständig ist.

Wie beantragen Sie den Eingliederungszuschuss online, Schritt für Schritt?

Der Online-Weg läuft über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit, Bereich „eServices für Unternehmen". Ein ELSTER-Zertifikat brauchen Sie nicht.

  1. BA-Konto anlegen. Jede Person braucht ein eigenes Konto mit eigener E-Mail-Adresse. Ein Konto kann mehrere Profile haben.
  2. Freischaltcode anfordern. Das Unternehmensprofil schalten Sie mit einem Freischaltcode frei, den beim ersten Mal der Arbeitgeber-Service schickt (Telefon 0800 4 555520 oder Kontaktformular). Wer den Code als Erster einlöst, wird Unternehmens-Admin.
  3. Zwei-Faktor-Anmeldung einrichten. Pflicht ist ein zweiter Faktor, etwa die BA-Secure-App, ein Einmalcode-Generator oder ein Passkey. „Mein Unternehmenskonto" auf ELSTER-Basis ist nur eine zusätzliche Anmeldeoption.
  4. Online-Kommunikation aktivieren. Damit Bescheide und Schreiben digital ankommen, schaltet der Unternehmens-Admin die Online-Kommunikation im Profil ein.
  5. Fragebogen ausfüllen. Unter „Eingliederungszuschuss anfragen" füllen Sie den Fragebogen aus. Mit dem Absenden ist der Antrag gestellt. Dabei bestätigen Sie in einem Pflichtfeld, dass die eingestellte Person eine Kopie des Bewilligungsbescheids erhält (V.EGZ.23).
  6. Antragsformular ergänzen. Die Agentur stellt Ihnen anschließend den Antrag in der Profilübersicht bereit. Sie ergänzen die übrigen Angaben und laden die Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags hoch.
  7. Vorgang verwalten. In der Vorgangsübersicht reichen Sie Unterlagen nach, melden Änderungen und geben später Schluss- und Weiterbeschäftigungserklärung ab.

Seit 20.07.2026 kann der Unternehmens-Admin externen Partnern im Portal die Fachrolle „Lohnkostenzuschüsse" freischalten. Damit kann ein Dienstleister den Antrag in Ihrem Profil vorbereiten, ohne Ihre Zugangsdaten zu kennen. Wie das bei uns abläuft, steht auf der Seite Ablauf. Den Klickweg im Portal beschreibt zusätzlich unser Artikel Wie beantrage ich den Eingliederungszuschuss?.

Geht der Antrag auch per Telefon, E-Mail oder Papier?

Ja. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden; sie kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen (V.EGZ.1). Ein Anruf beim Arbeitgeber-Service sichert deshalb den Zeitpunkt. Die Unterlagen reichen Sie danach nach. Kommen sie auch nach einer Erinnerung nicht, darf die Behörde die Leistung versagen (§ 66 SGB I, V.EGZ.11). Der Online-Weg bleibt der bevorzugte, weil Sie dort jeden Schritt nachvollziehen können.

Welche Angaben verlangt der Antrag?

Das aktuelle Online-Formular der Arbeitsagentur ist nur nach Anmeldung einsehbar. Die folgende Übersicht beruht auf Vordrucken einzelner Jobcenter aus 2020 und 2025, die auf dem Vordruck der Bundesagentur aufbauen. Rechnen Sie mit diesen Angaben:

  • Unternehmen: Firma, Anschrift, Ansprechpartner, Betriebsnummer, Entlassungen der letzten sechs Monate, andere beantragte Förderungen.
  • Person: Name, Geburtsdatum, Kundennummer bei Agentur oder Jobcenter; bei Schwerbehinderung der Grad der Behinderung.
  • Arbeitsverhältnis: Beginn, befristet oder unbefristet, Wochenstunden, Bruttoentgelt, Tarif oder ortsübliche Bezahlung, ein eventuell niedrigerer Einarbeitungslohn.
  • Arbeitsplatz: Berufsbezeichnung, Aufgaben, Maschinen und Software, Anforderungen.
  • Minderleistung: bisherige Erfahrung im Tätigkeitsfeld, fachliche Defizite, betriebsübliche Einarbeitungsdauer, individuell nötige Dauer, geplante Maßnahmen.
  • Erklärungen: frühere Beschäftigung bei Ihnen in den letzten vier Jahren, Verwandtschaft, Gesellschafterstellung, Richtigkeit der Angaben, Information der Person.

Der Arbeitsvertrag muss die Mindestangaben nach § 2 Nachweisgesetz enthalten; sonst ist der Antrag nicht bearbeitungsreif. Steht eine Lohnerhöhung schon fest, zum Beispiel nach der Probezeit, schreiben Sie den Betrag in den Vertrag, damit er berücksichtigt werden kann (V.EGZ.17, Rn. 91.12).

Den wichtigsten Teil, die Begründung der Minderleistung, erklären wir mit Beispielen auf der Seite Begründung und Beispiele.

Wer ist für den Antrag zuständig?

Zuständig ist der Arbeitgeber-Service am Wohnort der einzustellenden Person, nicht an Ihrem Firmensitz (V.EGZ.36). Bezieht die Person Arbeitslosengeld oder keine Leistung, ist es die Agentur für Arbeit, bezieht sie nur Grundsicherungsgeld, das Jobcenter. Rufen Sie versehentlich die falsche Stelle an, leitet diese weiter und vermerkt Ihren Antrag als wirksam gestellt (V.EGZ.38). Mehr auf der Seite Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Was passiert nach dem Bescheid?

Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber-Service, den Bescheid schickt die Sachbearbeitung. Eine amtliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht; in der Regel kommt der Bescheid zwei bis sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter. Nach der Bewilligung gilt:

  • Der Zuschuss wird monatlich nachträglich als fester Betrag gezahlt; die letzte Rate behält die Agentur bis zur Schlusserklärung ein.
  • Änderungen müssen Sie mitteilen, etwa ein geringeres Entgelt oder das Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 60 SGB I).
  • Nach der Förderung geben Sie die Schlusserklärung ab, nach der Nachbeschäftigungszeit die Weiterbeschäftigungserklärung. Beide unterschreiben Sie selbst, nicht über eine Vollmacht.
  • Die eingestellte Person erhält eine Kopie des Bewilligungsbescheids.

Was während und nach der Förderung zu tun ist, beschreibt unser Artikel Auflagen für den Eingliederungszuschuss. Was sich seit 2024 am Antrag geändert hat, steht in Neuerungen zum EGZ-Antrag.

Welche Fehler bringen den Antrag zu Fall?

  • Vertrag vor Antrag unterschrieben. In der Regel Ablehnung wegen fehlenden Eingliederungsbedürfnisses (Rn. 88.42).
  • Gleiche Einarbeitungszeiten. Wer betriebsüblich und individuell jeweils „2 Monate" angibt, bekommt keinen Zuschuss (Beispiel aus der Fachlichen Weisung, Rn. 88.21).
  • Unrealistische Zeiten ohne Maßnahmen. Ein Möbelpacker soll Verkäufer werden; beantragt sind 18 Monate Einarbeitung, Maßnahmen sind nicht beschrieben. Bewilligt werden 6 Monate (Beispiel aus der Fachlichen Weisung, V.EGZ.14).
  • Einarbeitungslohn. Ist die Minderleistung schon über einen niedrigeren Lohn ausgeglichen, fehlt die Fördervoraussetzung (Rn. 88.17).
  • Mängel im Vertrag. Pauschal abgegoltene Überstunden, zu wenig Urlaub oder Lohn unter Mindestlohn schließen die Förderung aus (Rn. 88.24 bis 88.28).
  • Keine Arbeitsuchendmeldung. Die Person muss bei Agentur oder Jobcenter gemeldet sein (Rn. 88.8).
  • Diagnosen statt Einschränkungen. Diagnosen dürfen nicht zur Begründung dienen; beschreiben Sie, was am Arbeitsplatz eingeschränkt ist (V.EGZ.14).
FAQ

Häufige Fragen

Kann der Eingliederungszuschuss nach Arbeitsbeginn noch beantragt werden?

In der Regel nicht. Der Antrag muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt sein. Nur bei einer unbilligen Härte kann die Behörde einen verspäteten Antrag zulassen, etwa nach fehlerhafter Beratung oder bei einem Antrag am ersten Arbeitstag nach kurzfristiger Einstellung (V.EGZ.4 und V.EGZ.5).

Muss der Arbeitsvertrag für den Antrag schon unterschrieben sein?

Für den Fragebogen nicht, für das anschließende Antragsformular ja: Dort laden Sie die Kopie des unterschriebenen Vertrags hoch. Die Reihenfolge ist deshalb: Fragebogen absenden, dann unterschreiben, dann den Antrag mit Vertragskopie ergänzen.

Kann jemand anderes den Antrag für Sie stellen?

Ja. Seit 20.07.2026 kann Ihr Unternehmens-Admin einem externen Partner im Portal die Rolle „Lohnkostenzuschüsse" freischalten. Daneben ist eine Vertretung mit Vollmacht nach § 13 SGB X möglich. Eine reine Online-Vollmacht ohne Freischaltung gibt es für Unternehmen nicht.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Eine amtliche Frist oder bundesweite Angabe gibt es nicht. In der Regel kommt der Bescheid zwei bis sechs Wochen nach vollständigen Unterlagen, je nach Agentur bzw. Jobcenter. Fehlende Unterlagen verzögern die Entscheidung am meisten.

Ist der Fördercheck der Arbeitsagentur ein Antrag?

Nein. Der Fördercheck ist eine anonyme Vorbefragung, die nichts an die Agentur übermittelt (V.EGZ.9). Rechtswirksam ist erst der Fragebogen im Unternehmensprofil oder ein Antrag per Telefon, E-Mail oder Brief.

Bekommt der Arbeitnehmer eine Kopie des Bescheids?

Ja. Die Agentur schickt der eingestellten Person eine Mehrfertigung des Bewilligungsbescheids. Das bestätigen Sie im Fragebogen in einem Pflichtfeld (V.EGZ.23). Wie Sie das im Gespräch erklären, steht auf der Seite Nachteile für Arbeitnehmer.

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Alexander Kobelt
Alexander Kobelt

Geschäftsführer AS Service GmbH, begleitet Arbeitgeber seit 2016 beim Eingliederungszuschuss. Über uns →