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Ratgeber · Zuständigkeit

Eingliederungszuschuss: Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Für den Eingliederungszuschuss ist die Stelle am Wohnort der einzustellenden Person zuständig: die Agentur für Arbeit, wenn sie Arbeitslosengeld oder keine Leistung bezieht, das Jobcenter, wenn sie nur Grundsicherungsgeld bezieht. Ihr Ansprechpartner ist in beiden Fällen der Arbeitgeber-Service, kostenlos erreichbar unter 0800 4 555520.

Aktualisiert am 04.10.2026Rechtsstand: Fachliche Weisung EGZ vom 03.12.2024Autor: Alexander Kobelt

Wer zahlt den Eingliederungszuschuss, Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Das hängt nicht von Ihrem Unternehmen ab, sondern von der Person, die Sie einstellen wollen. Den Ausschlag gibt, welche Leistung sie vor der Einstellung bezieht. Die folgende Tabelle fasst die Regeln der Fachlichen Weisung EGZ vom 03.12.2024 zusammen.

Situation der einzustellenden Person Zuständige Stelle Rechtsgrundlage
bezieht Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service) §§ 88–92 SGB III
ist arbeitsuchend gemeldet, bezieht keine Leistung Agentur für Arbeit §§ 88–92 SGB III, Rn. 88.10
bezieht Arbeitslosengeld und aufstockend Grundsicherungsgeld Agentur für Arbeit Rn. 88.9
bezieht nur Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) Jobcenter § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 88–92 SGB III
Mensch mit Behinderung, für den ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist, etwa die Rentenversicherung dieser Träger, nicht die Agentur § 22 Abs. 2 SGB III, Rn. 88.5
besonders betroffene schwerbehinderte Akademikerin oder Akademiker in Betreuung der ZAV Arbeitgeber-Service der ZAV V.EGZ.12, V.EGZ.39

Örtlich zuständig ist die Stelle am Wohnsitz der Person bei Arbeitsaufnahme, nicht an Ihrem Firmensitz (V.EGZ.36). Zieht die Person vor der Arbeitsaufnahme um, bleibt die bisherige Agentur zuständig; auch ein späterer Umzug ändert die Zuständigkeit nicht (Fachliche Weisung, Verfahrensteil Zuständige Agentur).

Wie finden Sie heraus, wer zuständig ist?

Fragen Sie die Person im Bewerbungsgespräch, ob sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet ist und welche Leistung sie bezieht. Die Antwort genügt für die Zuordnung. Eine Kundennummer der Person brauchen Sie später im Antrag ohnehin.

Ist die Person gar nicht gemeldet, muss sie sich vor der Einstellung arbeitsuchend melden. Ohne Arbeitsuchendmeldung gibt es grundsätzlich keine Förderung, weil die Behörde sonst weder die Vermittlungshemmnisse noch das Eingliederungsbedürfnis beurteilen kann (Rn. 88.8). Wer aus einer laufenden Stelle wechselt und sich nur wegen der Förderung arbeitsuchend meldet, wird in der Regel nicht gefördert (Beispiel aus der Fachlichen Weisung, Rn. 88.42).

Im Zweifel klärt ein Anruf beim Arbeitgeber-Service die Zuständigkeit: 0800 4 555520, gebührenfrei. Unser Online-Check fragt die Zuständigkeit ebenfalls ab und sagt Ihnen, an wen Sie sich wenden.

Was ist bei Agentur und Jobcenter gleich?

Die Rechtsgrundlage. Für Jobcenter verweist § 16 Abs. 1 SGB II auf die Vorschriften des SGB III zum Eingliederungszuschuss. Deshalb gelten dieselben Obergrenzen für Höhe und Dauer, dieselbe Nachbeschäftigungspflicht von höchstens zwölf Monaten und dieselben Regeln zur Rückzahlung. Auch der Grundsatz ist gleich: Der Antrag muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt sein, und der Zuschuss ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch.

Den Online-Antrag stellen Sie in beiden Fällen über das Portal der Bundesagentur für Arbeit; die Arbeitsagentur nennt auf ihrer Antragsseite ausdrücklich Personen mit Grundsicherungsgeld als Zielgruppe. Wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert, steht auf der Seite Antrag.

Wo unterscheiden sich Agentur und Jobcenter in der Praxis?

Im Ablauf und beim Geld. Was wir aus öffentlichen Quellen belegen können:

  • Eigene Formulare und Abläufe. Einzelne Jobcenter verwenden eigene Fragebögen und Antragsformulare, die vom Vordruck der Bundesagentur abweichen (gesehen bei Jobcentern in Brandenburg und Hessen, Stand 2025).
  • Auszahlung. Die Agentur zahlt monatlich nachträglich (Fachliche Weisung, Verfahrensteil Haushaltsmittel). Ein Jobcenter in Hessen verlangt monatliche Lohnabrechnungen und zahlt vierteljährlich (Antragsformular Stand 04/2025).
  • Befristung. Dasselbe Jobcenter verlangt bei befristeten Verträgen eine Laufzeit von mindestens zwölf Monaten. Die Weisung der Bundesagentur verlangt, dass der Vertrag Förderdauer und Nachbeschäftigung abdeckt (Rn. 88.54).
  • Budget. Jobcenter bezahlen den Zuschuss aus ihrem Eingliederungstitel. Der Bund hat ihn für 2026 auf 4,7 Mrd. € angehoben, nach 4,1 Mrd. € im Jahr 2025 (bag arbeit, 30.07.2025). Jobcenter dürfen Mittel in die Verwaltung umschichten. In einer IAB-Befragung von 261 Jobcentern im Frühjahr 2024 gaben 88 % der Führungskräfte an, 2023 Geld aus der Förderung in die Verwaltung verschoben zu haben; 40 % hielten ihr Förderbudget 2024 für zu knapp.

Für die Agenturen gibt es kein vergleichbar öffentlich ausgewiesenes Budget für den Eingliederungszuschuss. Die Arbeitsagentur schreibt nur, dass genügend Haushaltsmittel vorhanden sein müssen.

Wie viele Eingliederungszuschüsse bewilligen Agenturen und Jobcenter?

In den zwölf Monaten bis September 2026 gab es 66.088 Bewilligungen. Davon entfielen 35.689 auf die Agenturen für Arbeit (Vorjahr 33.811) und 30.398 auf die Jobcenter (Vorjahr 30.987), BA-Statistik, Monatsbericht September 2026. Bei den Agenturen stieg die Zahl also leicht, bei den Jobcentern sank sie leicht. Beide zusammen liegen deutlich unter dem Stand von 2022 mit rund 80.000 Förderfällen (IAB-Forum, 15.01.2024).

Können Sie wählen, ob Agentur oder Jobcenter fördert?

Nein. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Lage der einzustellenden Person, nicht aus Ihrer Wahl. Ein Antrag bei der „günstigeren" Stelle ist deshalb nicht möglich. Bezieht die Person Arbeitslosengeld und aufstockend Grundsicherungsgeld, liegt die Hauptverantwortung bei der Agentur für Arbeit (Rn. 88.9). Das vereinfacht die Sache: Für jede Einstellung gibt es genau eine zuständige Stelle.

Bietet das Jobcenter statt des Eingliederungszuschusses andere Zuschüsse an?

Möglich. Für Menschen, die lange Grundsicherungsgeld bezogen haben, kennt das Jobcenter zwei weitere Lohnkostenzuschüsse: die Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden nach § 16e SGB II, seit 01.07.2026 neu gefasst, und die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II. Wo ein Eingliederungszuschuss möglich ist, geht er § 16e vor (Fachliche Weisungen § 16e SGB II, Fassung 03.06.2026). Welche Förderung zu Ihrer Stelle passt, zeigt der Förderfinder.

Welche Unterlagen verlangt das Jobcenter?

Im Kern dieselben wie die Agentur: Angaben zum Unternehmen, zur Person, zum Arbeitsverhältnis, zum Arbeitsplatz und zur Minderleistung, dazu die Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrags. Einzelne Jobcenter verlangen zusätzlich monatliche Lohnabrechnungen während der Förderung. Fragen Sie vor dem Antrag, welches Formular die zuständige Stelle verwendet.

Wer ist Ihr Ansprechpartner beim Eingliederungszuschuss?

Der Arbeitgeber-Service. Er berät Sie, prüft den Antrag und trifft die Entscheidung dem Grunde nach; den Bescheid und die Auszahlung übernimmt die Sachbearbeitung (V.EGZ.12). Erreichbar ist er bundesweit unter 0800 4 555520, gebührenfrei (Stand 02.10.2026). Für technische Fragen zum Online-Portal gibt es eine eigene Hotline: 0800 4 555501.

Die Beratung durch den Arbeitgeber-Service ist kostenlos. Wenn Sie die Arbeit am Antrag abgeben möchten, übernehmen wir Vorprüfung, Begründung, Einreichung und Fristen, für 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 € zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde (Preis).

Was gilt, wenn die Rentenversicherung zuständig ist?

Ist für einen Menschen mit Behinderung ein anderer Rehabilitationsträger zuständig, etwa die Deutsche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung, darf die Agentur keinen Eingliederungszuschuss zahlen (§ 22 Abs. 2 SGB III, Rn. 88.5). Dann läuft der Antrag über diesen Träger. Ausnahme: Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Agentur auch dann fördern (Rn. 88.6). Mehr im Artikel Eingliederungszuschuss über die Rentenversicherung.

FAQ

Häufige Fragen

Ist der Eingliederungszuschuss beim Jobcenter anders als bei der Agentur?

Rechtlich nicht: Höhe, Dauer, Nachbeschäftigung und Rückzahlung folgen denselben Vorschriften des SGB III. In der Praxis können Formulare, Auszahlungsrhythmus und Budgetlage abweichen. Klären Sie Einzelheiten mit dem Arbeitgeber-Service der zuständigen Stelle.

Ist das Jobcenter am Firmensitz oder am Wohnort zuständig?

Am Wohnort der einzustellenden Person. Für die Agentur legt die Weisung den Wohnsitz bei Arbeitsaufnahme fest (V.EGZ.36). Wenden Sie sich versehentlich an die Stelle an Ihrem Firmensitz, leitet sie weiter.

Wie erreichen Sie den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur?

Telefonisch unter 0800 4 555520, gebührenfrei, oder über das Kontaktformular für Unternehmen auf arbeitsagentur.de. Dort fordern Sie auch den Freischaltcode für das Unternehmensprofil im Online-Portal an.

Was passiert, wenn die Person während der Förderung umzieht?

Nichts. Ein Umzug nach der Arbeitsaufnahme ändert die Zuständigkeit nicht, weil der Wohnort keinen Einfluss auf die Fördervoraussetzungen hat (Fachliche Weisung, Verfahrensteil Zuständige Agentur).

Wer ist zuständig, wenn die Person von Arbeitslosengeld in Grundsicherungsgeld wechselt?

Die Agentur, die zuständig war, bleibt nach der Weisung auch bei einem Wechsel des Rechtskreises zuständig, auch wenn über einen Antrag auf Grundsicherungsgeld noch nicht entschieden ist (V.EGZ.37).

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Alexander Kobelt
Alexander Kobelt

Geschäftsführer AS Service GmbH, begleitet Arbeitgeber seit 2016 beim Eingliederungszuschuss. Über uns →