Geben Sie das Bruttomonatsentgelt, die Fallgruppe und die Einarbeitungszeiten ein. Der Rechner zeigt die gesetzliche Obergrenze und eine realistische Annahme, den Verlauf Monat für Monat und die Nachbeschäftigungszeit. Das Ergebnis können Sie ohne E-Mail-Adresse als PDF speichern.
Wie wird der Eingliederungszuschuss berechnet?
Der monatliche Eingliederungszuschuss ist das Bruttomonatsentgelt plus 20 % pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, multipliziert mit dem Fördersatz. Die Gesamtsumme ist dieser Monatsbetrag mal Förderdauer. Die Förderdauer entspricht höchstens dem Zeitraum, um den die Einarbeitung der Person länger dauert als die betriebsübliche Einarbeitung. Rechtsgrundlage sind die §§ 89 bis 91 SGB III.
Im Einzelnen gelten diese Regeln:
- Bemessungsgrundlage (§ 91 SGB III). Zählt das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt, höchstens das tarifliche oder ortsübliche und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dazu kommen pauschal 20 % für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Einmalzahlungen zählen nicht.
- Fördersatz (§§ 89, 90 SGB III). Im Regelfall und ab 55 Jahren bis zu 50 %, bei Menschen mit Behinderung bis zu 70 %. Wie hoch der Satz im Einzelfall ist, richtet sich nach der Minderleistung.
- Förderdauer. Gefördert wird nur die Einarbeitung, die über das Betriebsübliche hinausgeht. Beispiel aus der Fachlichen Weisung: Vier Monate zusätzliche Einarbeitung bedeuten höchstens vier Monate Förderung; gleiche Zeiten bedeuten keine Förderung (Rn. 88.21). Obergrenzen: 12 Monate, ab 55 Jahren 36 Monate (Förderbeginn bis 31.12.2028), bei Behinderung 24 Monate.
- Absenkung (§ 90 Abs. 4 SGB III). Bei Menschen mit Behinderung sinkt der Satz nach 12 Monaten um 10 Prozentpunkte je Jahr, nicht unter 30 %. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.
- Auszahlung. Der Zuschuss wird monatlich nachträglich in festen Beträgen gezahlt; die letzte Rate behält die Behörde bis zur Schlusserklärung ein.
| Fallgruppe | Fördersatz bis | Annahme im Rechner | Dauer bis | Absenkung |
|---|---|---|---|---|
| Regelfall | 50 % | 30 % | 12 Monate | keine |
| Ab 55 Jahre | 50 % | 30 % | 36 Monate (Beginn bis 31.12.2028) | keine |
| Anerkannte Behinderung | 70 % | 50 % | 24 Monate | ab Monat 13 um 10 Prozentpunkte |
| Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen | 70 % | 50 % | 60 bzw. 96 Monate | ab Monat 25 um 10 Prozentpunkte |
Die „Annahme im Rechner“ ist unsere Einschätzung eines realistischen Mittelwerts, keine amtliche Zahl. Die Obergrenze zeigt der Rechner immer daneben.
Drei Beispielrechnungen
Die drei Beispiele sind Rechenbeispiele, keine echten Fälle. Sie entsprechen genau dem, was der Rechner mit diesen Eingaben ausgibt.
Beispiel 1: Fachkraft, Regelfall, 3.200 € brutto, 6 Monate
Die Einarbeitung dauert sechs Monate länger als betriebsüblich.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Bruttomonatsentgelt | 3.200 € |
| plus 20 % Pauschale | 640 € |
| Bemessungsgrundlage | 3.840 € |
| Fördersatz (Annahme) | 30 % |
| Zuschuss pro Monat | 1.152 € |
| Förderdauer | 6 Monate |
| Zuschuss gesamt | 6.912 € |
| Unser Honorar (10 %, mindestens 399 €) | 691,20 € |
| Ihr Nettonutzen | 6.220,80 € |
| Nachbeschäftigung ohne Zuschuss | 6 Monate |
Beispiel 2: Pflegefachkraft ab 55 Jahren (Wiedereinstieg), 2.600 € brutto, 12 Monate
Die Einarbeitung dauert zwölf Monate länger als betriebsüblich: Wiedereinstieg nach längerer Arbeitslosigkeit, veraltete Fachpraxis, neue Dokumentationssoftware. Ab 55 Jahren wären bis zu 36 Monate möglich; gefördert wird aber nur die tatsächliche Mehr-Einarbeitung, und das Alter allein reicht nicht (Rn. 88.12).
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Bruttomonatsentgelt | 2.600 € |
| plus 20 % Pauschale | 520 € |
| Bemessungsgrundlage | 3.120 € |
| Fördersatz (Annahme) | 30 % |
| Zuschuss pro Monat | 936 € |
| Förderdauer | 12 Monate |
| Zuschuss gesamt | 11.232 € |
| Unser Honorar (10 %, mindestens 399 €) | 1.123,20 € |
| Ihr Nettonutzen | 10.108,80 € |
| Nachbeschäftigung ohne Zuschuss | 12 Monate |
Beispiel 3: Mitarbeiter mit GdB 50, 3.000 € brutto, 24 Monate
Die Einarbeitung dauert 24 Monate länger als betriebsüblich. Bemessungsgrundlage: 3.000 € plus 600 € Pauschale = 3.600 €. Angenommener Fördersatz 50 %, ab Monat 13 um 10 Prozentpunkte abgesenkt.
| Zeitraum | Fördersatz | Zuschuss pro Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Monate 1–12 | 50 % | 1.800 € | 21.600 € |
| Monate 13–24 | 40 % | 1.440 € | 17.280 € |
| Zuschuss gesamt | 38.880 € | ||
| Unser Honorar (10 %, mindestens 399 €) | 3.888 € | ||
| Ihr Nettonutzen | 34.992 € |
Nachbeschäftigung ohne Zuschuss: 12 Monate (höchstens 12, auch bei längerer Förderung).
Die drei Beispiele im Überblick
| Beispiel | Entgelt | Fallgruppe | Dauer | Zuschuss gesamt | Honorar | Nettonutzen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fachkraft | 3.200 € | Regelfall | 6 Monate | 6.912 € | 691,20 € | 6.220,80 € |
| Pflegefachkraft ab 55 | 2.600 € | ab 55 | 12 Monate | 11.232 € | 1.123,20 € | 10.108,80 € |
| Mitarbeiter mit GdB 50 | 3.000 € | Behinderung | 24 Monate | 38.880 € | 3.888 € | 34.992 € |
Unser Honorar beträgt 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, zuzüglich Umsatzsteuer, und fällt nur an, wenn die Behörde eine Förderung anbietet. Mehr dazu auf der Seite Preis.
Wie hoch ist der Eingliederungszuschuss im Durchschnitt?
Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche Eingliederungszuschuss bei rund 1.100 € im Monat über etwa 5,5 Monate, also bei rund 6.000 € je Fall (IAB-Forum vom 15.01.2024, Zahlen 2022). Das ist der aktuellste veröffentlichte Durchschnitt. Er zeigt: Die gesetzlichen Höchstwerte sind die Ausnahme, kürzere Förderungen mit mittleren Sätzen die Regel. In den zwölf Monaten bis September 2026 wurde 66.088 Personen ein Eingliederungszuschuss bewilligt (BA-Statistik).
