Was wird geprüft – und was wird nicht gespeichert?
Der Check fragt nach der Stelle, dem Vertrag und dem Arbeitsbeginn – nicht nach der Person. Sie geben keinen Namen, kein Geburtsdatum und keine Diagnose an. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder einer anerkannten Behinderung fragen wir nur „ja“ oder „nein“. Ihre Antworten werden erst gespeichert, wenn Sie am Ende das Ergebnis sichern und einen Rückruf anfordern. Dann speichern wir Ihre Firmen- und Kontaktdaten zusammen mit den Antworten, damit wir Sie vorbereitet zurückrufen können – die einzelnen Gründe aus Frage 7 übertragen wir dabei nicht.
Welche zehn Fragen stellt der Check?
Jede Frage entspricht einer Stelle aus dem Gesetz (§§ 88–92 SGB III) oder aus der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 03.12.2024. „Rn.“ steht für die Randnummer der Weisung.
- Ist der Arbeitsvertrag schon unterschrieben? Ist er unterschrieben, zweifelt die Behörde oft am Eingliederungsbedürfnis – die Person wäre ja auch ohne Zuschuss eingestellt worden (Rn. 88.42). In Härtefällen ist ein Antrag bis zur Arbeitsaufnahme noch möglich (Rn. 88.34).
- Wann soll die Arbeit beginnen? Der Antrag muss vor der Arbeitsaufnahme gestellt sein (§ 324 Abs. 1 SGB III). Aus dem Datum ergibt sich, wie viel Zeit bleibt.
- Ist die Person arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet? Ohne Meldung gibt es grundsätzlich keine Förderung (Rn. 88.8). Die Antwort zeigt zugleich, wer zuständig ist: die Agentur für Arbeit oder – bei Grundsicherungsgeld – das Jobcenter.
- War die Person in den letzten vier Jahren schon bei Ihnen beschäftigt? Mehr als drei Monate versicherungspflichtige Beschäftigung im selben Betrieb schließen die Förderung aus (§ 92 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).
- Ist die Person mit Ihnen verwandt, Gesellschafter oder Geschäftsführer? Angehörige können gefördert werden, wenn das arbeitsmarktpolitische Interesse überwiegt (Rn. 88.33). Das prüft die Behörde besonders genau.
- Liegt Ihr Betriebssitz in Deutschland? Sonst ist keine Förderung möglich (Rn. 88.2).
- Warum ist die Vermittlung erschwert? Zum Beispiel lange Arbeitslosigkeit, fehlender Abschluss, fehlende Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld, Sprachkenntnisse, eine Behinderung (§ 88 SGB III, Rn. 88.11–88.14). Das Alter allein reicht nicht (Rn. 88.12).
- Welche Art von Tätigkeit ist es? Helfertätigkeiten werden in der Regel nicht gefördert (Rn. 88.20); bei einem Minijob verneint die Weisung die Minderleistung in der Regel (Erläuterung zu § 92).
- Ist der Vertrag befristet? Befristete Verträge sind förderfähig, wenn sie nach der Förderung noch mindestens die Nachbeschäftigungszeit abdecken (Fachliche Weisung, Abschnitt „Förderung eines befristeten Arbeitsverhältnisses“; § 92 Abs. 2 SGB III). Ob die Laufzeit reicht, klären wir im Gespräch.
- Wie hoch ist das Bruttomonatsentgelt? (freiwillig) Daraus zeigen wir Ihnen, wie viel Zuschuss bei diesem Lohn im Monat höchstens möglich ist (§ 91 SGB III).
Wie lange die Einarbeitung bei dieser Person über das Betriebsübliche hinaus dauert und wie viel Zuschuss daraus realistisch wird, klären wir im Gespräch mit Ihnen – das lässt sich in einem Fragebogen nicht verlässlich schätzen (Rn. 88.21).
Was unterscheidet unseren Check vom Fördercheck der Arbeitsagentur?
Die Bundesagentur für Arbeit bietet seit dem 11.12.2025 einen eigenen „Fördercheck EGZ“ online an. Er ist kostenlos, dauert etwa fünf Minuten und speichert keine Angaben. Außerdem berät der Arbeitgeber-Service Arbeitgeber kostenlos (0800 4 555520). Das sagen wir offen. Unser Check geht einen Schritt weiter: Er zeigt Ihnen, was bei Ihrem Lohn höchstens möglich ist, wir rufen Sie zurück und besprechen Ihren Fall – und danach übernehmen wir auf Wunsch die Arbeit.
| Merkmal | Fördercheck der Arbeitsagentur | Online-Check von egz.tips |
|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | kostenlos |
| Dauer | etwa 5 Minuten | etwa 3 Minuten |
| Speichert Angaben | nein | erst, wenn Sie einen Rückruf anfordern |
| Persönlicher Rückruf zum Ergebnis | nein | ja, kostenlos |
| Ist bereits ein Antrag | nein | nein |
| Danach | Sie stellen den Antrag selbst, der Arbeitgeber-Service berät | wir schreiben Begründung und Einarbeitungsplan, stellen den Antrag und halten die Fristen – für 10 % vom angebotenen Zuschuss, mindestens 399 €, zuzüglich Umsatzsteuer, nur bei einem Förderangebot der Behörde |
